Erstellt am 11.10.2010 um 20:05 Uhr von Biggy
Ein Betriebsratsmitglied kann grundsätzlich nur auserordentlich also fristlos gekündigt werden.
Erstellt am 11.10.2010 um 21:13 Uhr von Lotte
BRWoman,
gibt es denn eine andere Einsatzmöglichkeit?
Erstellt am 11.10.2010 um 23:03 Uhr von Biggy
Auf jeden Fall muss geprüft werden ob ein anderer Arbeitsplatz für den Mitarbeiter zur Verfügung steht oder geschaffen werden kann . Ihr als BR solltet hinter dem Kollegen stehen. Bei einer Kündigung muss auf jeden Fall der BR gehört werden, aber ihr könnt doch schon vorher versuchen mit dem AG zu verhandeln wegen einem anderen Arbeitsplatz.Sinnvoll wäre es wenn ihr euch im vorraus schlau macht und Vorschläge bringt.
Erstellt am 13.10.2010 um 12:12 Uhr von mainpower
Hallo,
der AG ist nicht verpflichtet extra neue Arbeitsplätze zu schaffen damit ein körperlich nicht mehr so leistungsfähiger MA weiterbeschäftigt werden kann.