Erstellt am 04.11.2020 um 18:26 Uhr von Moreno
Wie war bei das...Ja Nein Vielleicht? :-)
Erstellt am 05.11.2020 um 07:56 Uhr von Thomas63
Kommt drauf an. Wenn will man Entlassen? Welche Qualifikationen haben die MA die man Entlassen will und welche die Praktikanten.Wenn jemand der Entlassen werden soll die gleichen Qualifikationen hat wie die Praktikanten sollte man einschreiten. Kann aber auch sein das ganz andere Qualifikationen verlangt werden. Der BR sollte eine Personalplanung des AG einfordern damit Er weiß was geplant ist. Man kann vor der Zustimmung im BR zur Einstellung eines Praktikanten auch eine Arbeitsplatzbeschreibung bzw. Aufgabenbeschreibung einfordern.
Die einfache Antwort auf deine Frage: Klar kann der AG das machen solange niemand sich Informiert bzw. Einschreitet. Gemäß dem Motto: Wo kein Kläger gibts auch kein Richter.
Erstellt am 05.11.2020 um 10:06 Uhr von celestro
Stimmt Ihr der Einstellung der Praktikanten zu? Wenn ja, dann ändert das doch mal in "Nein, weil zu befürchten ist, das damit Stammpersonal ersetzt wird".
Erstellt am 05.11.2020 um 10:19 Uhr von EDDFBR
Zitat: "Bei uns im Betrieb sollen auf Grund der wirtschaftlichen Lage Mitarbeiter entlassen werden.
Leider weiß ich nicht um wie viele es sich handelt und aus welchen Abteilungen diese sein werden.
Wir haben keine Kurzarbeit gemacht und unsere GL will auch keine einführen.
Jedoch stellt die GL seit einigen Wochen immer mehr Praktikanten bzw. Werksstudenten ein um spezielle Aufgaben/Projekte zu übernehmen."
Für eine genaue Beurteilung fehlen noch ein paar Angaben: Gibt es einen BR (ich nehme an ja, sonst wäre das Thema ja nicht hier :) ). Dann die Frage: Wie gross ist der Betrieb, und um wie viele Mitarbeiter geht es, die betriebsbedingt gekündigt werden sollen? Und ebenso sehr wichtig: Ist die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage pandemiebedingt (d.h. voraussichtlich vorübergehend) oder allgemein (z.B. weil die Nachfrage nach dem gefertigten Produkt generell sinkt - z.B. weil ihr Kutschen baut, aber seit 100 Jahren immer mehr Autos nachgefragt sind :) ).
Sollte der Rückgang pandemiebedingt sein, dann würde ich einer betriebsbedingten Kündigung widersprechen, da der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs nicht dauerhaft ist. Hier wäre das mildere Mittel der Kurzarbeit anzuwenden. Und der Einstellung der Praktikanten würde ich mit Verweis auf §99 (2) 3 BetrVG widersprechen.