Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

bitte um Ihre Mithilfe bzgl. folgender (simplen ???) Frage:

Ein Betrieb hat 51 Mitarbeiter, dementsprechend 5 Betriebsratmitglieder gem. § 9BetrVG.

Nun wird ein Mitarbeiter entlassen. Die Mitarbeiterzahl beträgt 50 Mitarbeiter.

Gemäß § 9BetrVG sind nur noch 3 Betriebsratglieder zugelassen.

Sind 2 Betriebsratmitglieder jetzt nicht mehr im Betriebsrat ?

Können diese sogar vor Ablauf der Wahlperiode entlassen werden ?

Freue mich auf jede Antwort.

Viele Grüße