Erstellt am 21.09.2021 um 15:36 Uhr von rtjum
Hallo,
BRV und sBRV sind einzuladen. Alle 3 geht nicht, ihr könnt aber beschließen dass das 3. Mitglied hinfährt und BRV oder sBRV zu Hause bleiben.
euch stehen 2 Plätze zu.
Erstellt am 21.09.2021 um 15:46 Uhr von UdoWoe
Siehe BetrVG §53
§ 53 Betriebsräteversammlung
(1) Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse zu einer Versammlung einzuberufen. Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird.
Da ihr keine Ausschüße habt, dürfen nur der BRV und der sBRV hinfahren.
Erstellt am 21.09.2021 um 15:51 Uhr von celestro
"Da ihr keine Ausschüße habt, dürfen nur der BRV und der sBRV hinfahren."
Wie bitte? Du solltest Deinen Text schon bis zum Ende lesen:
"Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird."
Erstellt am 21.09.2021 um 16:29 Uhr von BR.B
Ja der 53 hat mich durcheinandergebracht. Also doch 3?
Erstellt am 21.09.2021 um 16:37 Uhr von celestro
Leider Nein! Es dürften bei Euch lediglich andere Leute fahren. Also andere als BRV und sBRV.
Erstellt am 21.09.2021 um 16:42 Uhr von BR.B
Danke für die schnelle Antwort
Erstellt am 21.09.2021 um 17:09 Uhr von A1234
Leider Nein! Es dürften bei Euch lediglich andere Leute fahren. Also andere als BRV und sBRV.
Diesem Satz versteht keiner! Welche andere leute? @celestro
Erstellt am 21.09.2021 um 18:05 Uhr von celestro
"Diesem Satz versteht keiner! Welche andere leute? @celestro"
1.) BR.B hat es wohl verstanden ...
2.) 3er Gremium ... BRV, sBRV und ein BRM. Es dürfte also z.B. der BRV mit dem 3ten BRM fahren.