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Büro verzögert ständig Bestellungen des BRs

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franzz
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage wenn wir einnen Beschluss fassen um BR Material z.b. Bücher zu bestellen und der Arbeitgeber immer Wochen im Land ziehen lässt das die Sachen besorgt werden ,kann man dann das Material auch selber kaufen und die Rechnungen dem Arbeitgeber geben und bei nicht bezahlung Nottfalls einklagen(Beschlussverfahren) ?

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Community-Antworten (2)

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MichaelE

11.10.2010 um 13:44 Uhr

Der BR kann die benötigten Materialien selbst anschaffen und die Rechnung(en) entsprechend einreichen. In diesem Zusammenhang kann es vermutlich nicht schaden, den AG einmal darüber aufzuklären, welche Konsequenzen eine (permanente) Behinderung der BR-Arbeit mit sich bringen kann.

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Petrus

11.10.2010 um 14:18 Uhr

Andere Variante: Im §40 steht eindeutig: Der ArbGeb hat zur Verfügung zu stellen - sprich zu besorgen. Also setzt ihm dafür eine angemessene Frist (bei Büchern sind 10 Tage mehr als ausreichend), setzt nochmal eine Mahnung mit "letzter Frist" ab. Und dann Anwalt beauftragen, dem ArbGeb nach §23(3) bußgeldbewehrt aufgeben zu lassen, die Bücher zur Verfügung zu stellen... Der Anwalt schreibt vermutlich dem ArbGeb ebenfalls einen netten Brief mit Fristsetzung plus Rechnung. Zum Gerichtstermin dürfte es dann nicht mehr kommen (waren dann die teuersten Bücher, die Cheffeje gekauft hat...)

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