W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sicherheitsbeauftragter

HM
Hans Mayer
Sep 2021 bearbeitet

Hallo,

ich bin Sicherheitsbeauftragter in einem Mittelständischen Bertieb. Leider wächst mit die ganze Sache des Sicherheitsbeauftragten über den Kopf. Ich hab beim meinem Arbeitgeber den Rücktritt eingereit. Jetzt ist es so das sie niemand finden der den Job weiter ausübt und haben gemeint ich muss den Job weiter ausführen.

Welche rechte hab ich da und wie kann ich argumentieren ? Oder darf der Betrieb mich dazu zwingen wenn er niemand anders findet ?

Danke für die Antworten !

2.46407

Community-Antworten (7)

M
Moreno

21.09.2021 um 11:05 Uhr

Das ist das Problem vom AG! Rücktritt schriftlich erklären und gut ist!

R
RudiRadeberger

21.09.2021 um 11:16 Uhr

...und argumentieren oder Gründe angeben brauchst du auch nicht...

R
rsddbr

21.09.2021 um 11:19 Uhr

Zwingen darf er dich nicht. Warst du mal bei Lehrgängen der Berufsgenossenschaft zum Thema Sicherheitsbeauftragter? Das wäre mal ein guter Schritt. Das kostet den AG nur die Arbeitszeit, den Rest übernimmt die BG. Vielleicht kannst du aber mit deinem AG mal besprechen, warum es dir über den Kopf wächst und warum er vielleicht keine anderen Leute für diese Aufgabe begeistern kann. Es wäre aus meiner Sicht besser, nicht einen Ersatz zu suchen, sondern eine Ergänzung. Verteilt die Aufgaben auf mehrere Schultern, dann wird es für alle einfacher.

HM
Hans Mayer

21.09.2021 um 11:28 Uhr

Ich brauch ja nicht auf einen Lehrgang wenn ich das Amt niederlegen will. Vermutlich möchte den Job niemand anders ausführen und der AG hat wohl auch keine Lust weiter zu suchen und hat auch niemand bisher gefunden.

C
celestro

21.09.2021 um 11:49 Uhr

Das mag ja alles sein, aber Deine Frage wurde beantwortet.

§
§§Reiter

21.09.2021 um 12:06 Uhr

Schau mal hier (GUV-I 8503):

https://www.infektionsschutz.gesundheitsdienstportal.de/_docs/quellen/guv-i_8503.pdf

Punkt 3.2 - Rechte des Sicherheitsbeauftragten da steht als letzter Punkt: "Niederlegung seines Ehrenamtes"

NB
nicht brauchen

21.09.2021 um 13:03 Uhr

Hmm warum wächst dir die Sache über den Kopf?

Hätte da 2 Theorien:

  1. Zeit. Es bleibt keine Zeit über um sich über die Themen des Sicherheitsbeauftragten zu kümmern. Dieses würde ich dem Chef zeigen.
  2. Es wird nichts gemacht. Trotz Hinweisen von Dir werden die Sicherheitsgefährdungen nicht beseitigt. Hier ist die Dokumentation das A und O. Immer schriftlich alles anzeigen. Wenn du das gemacht hast so hast du deinen Teil erledigt.

Wer auch helfen kann ist der BR.

Ihre Antwort