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Neu im Betriebsrat und Teilzeit - Branche: Altenpflegeheim

F
Frida
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich bin angestellte Altenpflegerin in Teilzeitbeschäftigung. Wir haben seit diesem Jahr einen Betriebsrat. Ich bin auch Mitglied. Die Betriebsratsvorsitzende hält immer lange Sitzungen ab. Ich habe einen Arbeitsvertrag, der sagt, dass ich nur bis 11.30 Uhr arbeiten muss (fange schon um 05.30 Uhr an); habe 3 Kinder im Grundschulalter. Die Betriebsratsvorsitzende hält die Sitzungen immer ab 10 Uhr bis spät nachmittags. Ab 11.30 Uhr kann ich nicht mehr teilnehmen. Wenn ich gehe, schickt man immer einen blöden Kommentar hinter mir her. Muss sie für mich meine nachrückende Kollegin ab 11.30 Uhr dann einladen oder muß ich auch nachmittags dabei sein? Danke für Eure Unterstützung eines Neulings.

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Community-Antworten (5)

P
pitsieben

08.10.2010 um 16:52 Uhr

@ Frida, du kannst auch länger als 11:30 Uhr an der BR-Sitzung teilnehmen, wenn es die Schulzeiten der Kinder erlauben. Der BRV sollte auf dein Problem Rücksicht nehmen und die Sitzungen früher ansetzen. Ein Ersatzmitglied darf nicht für dich eingeladen werden.

S
Saxonia

08.10.2010 um 18:17 Uhr

Hallo, Frida -

da bist Du in einer Zwickmühle. Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Du stellst in der BR-Sitzung den Antrag, die Sitzungszeiten zu ändern, oder Du findest regelmäßig jemanden für Deine Kinder (ich kann mir vorstellen, dass das nicht so einfach ist). Ich denke, es gab kürzlich ein Urteil zu genau diesem Thema, das durch die Medien ging. Danach mußte der Arbeitgeber die Kinderbetreuungskosten einer alleinerziehenden Mutter übernehmen, wenn sie beim BR war.

Wenn Du aus privaten Gründen nicht länger an der BR-Sitzung teilnehmen kannst, darf für Dich kein Nachfolger eingeladen werden.

In einem BR sollte es aber nicht so eine negative Stimmung geben. Kannst Du das mal ansprechen? Der BR hat nach § 80 BetrVG u.a. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Da sollte er in seinen eigenen Reihen Vorbild sein!

Schöne Grüße von Saxonia

N
neskia

08.10.2010 um 18:43 Uhr

Gut erinnert Saxonia!

http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/kinderbetreuungskosten-eines-alleinerziehenden-betriebsratsmitglieds-319839

Nur dürfen wir hier nicht voraussetzen, dass Frida alleinerziehend ist. Analog sollte das Urteil auch auf eine Halbtagskraft anzuwenden sein.

Wie muss Frida dann vorgehen?

  • Kostenaufstellung dem AG einreichen
    • AG zahlt -> alles OK
    • AG zahlt nicht -> Frida geht zu einem Rechtsanwalt und klagt -> Arbeitgeber muss die Kosten des Rechtsstreit tragen (und bei hoffentlich positivem Ausgang die Betreuungskosten)
S
sanifair

08.10.2010 um 22:33 Uhr

Selbst wenn derAG vielleicht zahlen müsste würde ich es als Mutter nicht wollen. Ganz ehrlich: wenn der br keine Rücksicht nimmt, was er definitiv nicht muss, würde ich nachdenken ob es für mich sinnvoll ist dort mitzuarbeiten

N
neskia

09.10.2010 um 23:01 Uhr

Oder:

Frida meldet sich kurz ab ("Ich hole nur meine Kinder"), holt ihre Kinder und kommt mit Ihnen zur BR-Sitzung zurück. Vllt erkennt der BRV dann Fridas Problem.

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