Erstellt am 08.10.2010 um 12:49 Uhr von mondaeffchen
wir schreiben dann trotzdem drei urlaubstage gut
Erstellt am 08.10.2010 um 13:49 Uhr von nicoline
Hallo Baumi,
das ist zwar nett vom AG, was mondaeffchen da schreibt, wird aber lange nicht in jedem Betrieb so gehandhabt. Du solltest hier vielleicht mal einstellen, wie der genaue Wortlaut des TV zu diesem Thema ist, dann kann man genauer antworten.
Vorweg schon mal so viel:
in der Regel heißt es, dass Beschäftigte VON DER ARBEIT freigestellt werden. Da Du im Urlaub nicht arbeiten musst, hast Du dann auch keinen Anspruch auf Freistellung.
Aber, wie gesagt, es kommt auf den Wortlaut des TV an und, ob es dazu z.B. noch eine ergänzende Betriebsvereinbarung gibt.