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Ausschluss aus BR-Gremium

C
caebr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin Vorsitzender und wir haben ein 11 köpfiges Gremium. Kann man ein ordentliches BR Mitglied aus dem Gremium entfernen (dauerhaft), wenn es mehrmals, bis jetzt 6 mal innerhalb der letzten 4 Monate, nicht an Sitzungen teilgenommen hat. Dieses Mitglied war zwar in der Firma, meint aber seine Arbeit wäre wichtiger. Ich kann infolge dessen auch kein Ersatzmitglied einladen. Gibt es etwas wo steht das man ihn ausschließen kann?

Dank und Gruß caebr

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

07.10.2010 um 12:40 Uhr

@caebr für das Problem muss man dann in den § 23 BetrVG schauen. Als grobe Pflichtverletzung kann die ständige Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse und Aufgaben, z. B. die beharrliche Weigerung, an BR-Sitzungen und Abstimmungen im BR teilzunehmen angesehen werden LAG Mainz 28. 10. 53, BB 54, 129.

Sicher werdet Ihr aber eindringlich mit dem "untätigen" BRM sprechen, bevor Ihr den § 23 BetrVG anwendet, oder? ;-))

P
pitsieben

07.10.2010 um 12:41 Uhr

@ caebr, nach § 23 Abs. 1 BetrVG kann der BR den Ausschluss eines BR-Mitgliedes beim Arbeitsgericht beantragen, wenn dieses Mitglied sich beharrlich weigert an BR-Sitzungen teilzunehmen.

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