Mein Unternehmen verfügt über zwei Betriebsratsgremien. Eines am Hauptsitz(9 Mitglieder) ein zweites in einem Regionalzentrum (3 Mitglieder). An den Monatdgesprächen am Hauptsitz nehmen nur der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sowie der Schwerbehindertenvertre-
ter teil. Nun wurde beschlossen das Monatsgespräch für beide Betriebsratsgremien, als ein
Gespräch, zusammen durchzuführen. Wie sieht die rechtliche Situation dazu aus?