Erstellt am 06.10.2010 um 19:01 Uhr von Matze
Das BetrVG schließt dies m.E. nicht aus.
Ich würde dies als Chance sehen. Beide Betriebsräte sehen mehr als nur einer.
Übrigends findet das Monatsgespräch zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber statt, soll heißen ALLE Betriebsratsmitglieder! In Eurem Fall also 12 Arbeitnehmer mit dem Chef. Jeder BR erfährt, wie der Chef mit dem anderen BR umgeht. Diesen Austausch würde ich mir in meinem Betrieb wünschen.
Erstellt am 06.10.2010 um 19:43 Uhr von rainerw
Rechtlich halte ich es für Fragwürdig das so druchzuführen. Zwar unterliegen die Monatsgespräche keiner besonderen Formvorschrift und auch keiner besonderen Tagesordung..... und auch könnte der AG nach §74 BetrVG eine Vertretung schicken die sowohl Enscheidungsbefugnis oder rechtliche Befugnisse hat. Da aber ist der Knackpunkt in meinenen Augen. Es könnten ja auch wichtige Entscheidungen auf dem Monatsgesprächen stattfinden, die den anderen BR gar nichts angeht. Wenn diese Entscheidungen dann auch noch personelle Angelegenheiten berühren sehe ich da ein Problem.
Notfalls würde ich da erst rechtlichen Beistand einholen.