Erstellt am 06.10.2010 um 12:20 Uhr von MightyRun
Da sich um eine Fortbildung handelt, ist das Betriebsratsmitglied entschuldigt und man muss ein Ersatzmitglied laden zur Betriebsratssitzung.
Erstellt am 06.10.2010 um 12:40 Uhr von neskia
JEIN
aus:
http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/verhinderung-und-ladung-des-ersatzmitglieds/einzelne-gruende.php
Andere als die in § 37 BetrVG geregelten Schulungsmaßnahmen sind in der Regel dienstlicher Natur. Von dienstlichen Aufgaben ist ein BR-Mitglied bei erforderlicher Betriebsratstätigkeit freizustellen, so dass grundsätzlich kein Verhinderungsgrund vorliegt.
Bei besonderen Schulungsmaßnahmen, die beispielsweise zu einer erforderlichen oder staatlich anerkannten Qualifikation führen soll, unregelmäßig angeboten wird und hohe Schulungskosten verursacht, wird gerade im Hinblick auf die evt. vorab bekannten Termine ausnahmsweise eine Verhinderung wegen Unzumutbarkeit der Kostentragungspflicht des Arbeitsgebers oder Unzumutbarkeit für den Betroffenen in Betracht kommen. Qualifiziert eine Schulung z. B. zur Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit und gibt es kein zeitnahes Alternativangebot, so ist die Sitzungsteilnahme persönlich unzumutbar. Veröffentlichte Rechtsprechung gibt es hierzu jedoch nicht.