W.A.F. LogoSeminare

Wählerliste JAV Wahl

P
Passat
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ! Ich habe mal eine Frage zur JAV -Wahl: Jugendliche Arbeitnehmer unter 25 können für die JAV kandidieren(sind wählbar) , sind aber nicht wahlberechtigt wenn sie nicht mehr in der Ausbildung stehen. Ist das so richtig? Wie ist das dann mit der Wählerliste? Müssen diese auf der Wählerliste stehen?

Dankeschön für die Beantwortung!

1.23302

Community-Antworten (2)

P
Petrus

06.10.2010 um 12:19 Uhr

Nach §38 WO ist §2 WO entsprechend anzuwenden. Dort gibt es in Abs. 1 eine Regelung, dass bei der BR-Wahl in der Wählerliste zu vermerken ist, dass bestimmten MA nur das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht zusteht. Würde für mich bei der analogen Anwendung zur JAV-Wahl heißen. In der Wählerliste ist zu vermerken, dass bestimmte MA nur das passive, nicht aber das aktive Wahlrecht haben.

P
pitsieben

06.10.2010 um 12:20 Uhr

@ Passat, da diese AN nicht wahlberechtigt sind, gehören sie nicht auf die Wählerliste (Siehe § 60 und § 61 BetrVG).

Ihre Antwort