§ 87 Mitbestimmungsrechte
Hallo Forum,
mir geht es um Satz 10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
Was fällt unter Entlohnungsgrundsätze und Entlohnungsmethoden ?
Community-Antworten (7)
17.09.2021 um 11:41 Uhr
Entlohnungsgrundsätze können sein, wann und wie wird der Lohn ausgezahlt. Entlohnungsmethoden können Bonuszahlungen sein.
17.09.2021 um 11:54 Uhr
Entlohnungsgrundsätze sind natürlich auch Entgeltgruppen u.ä. (sofern es nicht bereits einen TV gibt, der das regelt).
17.09.2021 um 16:08 Uhr
Man muss sich ja auch mal vor Augen halten aus welcher Zeit dieses Gesetz stammt, bzw. wie alt es ist. Bei der "Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung" ging es ursprünglich oft um die Frage, Lohntüte oder Banküberweisung. Wenn bei Euch ein Tarifvertrag gilt, hat die NR. 10 allerdings meist recht wenig zu bieten. Meistens ist das alles im TV geregelt und dann gilt der Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG) und der BR hat entsprechend wenig mitzureden.
17.09.2021 um 19:46 Uhr
Der Tarifvorbehalt gilt auch wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet.
20.09.2021 um 10:46 Uhr
@Catweazle: Das erkläre mit bitte mal. Bei uns ist weder AG noch die AN einer Gewerkschaft angeschlossen. Beide Parteien sehen auch unterschiedliche Gewerkschaften überhaupt als zuständig (wenn es eventuell dazu käme). Also welcher Tarifvorbehalt wäre dann überhaupt zu Anwendung zu verwenden? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es einen Tarifvorbehalt gibt, wenn kein Tarifvertrag gültig ist und auch beide Gewerkschaften sich nicht zuständig fühlen.
20.09.2021 um 14:18 Uhr
Entgeltgruppen können vom BR mitbestimmt werden sofern kein TV vorhanden. Die Höhe der Entlohnung für die einzelnen Gruppen entscheidet der AG dann (ohne TV) aber selbst. Hier ist der BR wegen § 77 Abs. 3 BetrVG komplett raus.
21.09.2021 um 21:34 Uhr
Hier hilft ein Blick in die recht ausführliche Kommentierung des Fitting. Die Nr. 10 ist besonders bei nicht tarifgebundenen Unternehmen interessant, da hier davon ausgegangen wird, dass alle Entgeltbestandteile der Mitbestimmung unterliegen.
Ganz grob vereinfacht kann man sich dieses MBR als Topfprinzip vorstellen. Der AG stellt einen Geldtopf bereit. Der Mitbestimmung unterliegen nun nicht konkrete Beträge, sondern Regeln und Prinzipien, nach denen der Topf verteilt wird. Beispiel: Der AG stellt für Weihnachtsgeld 50.000€ bereit. Der BR ist in der Mitbestimmung über den Schlüssel und die Regeln, nach denen der Betrag verteilt wird.
Verwandte Themen
Abmahnungen
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen , mich beschäftigt im Moment eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Geschäftsführer bezüglich Abmahnungen. Nachdem er mir zusagte den Betriebsrat bei Auspruch v
Mitbestimmungsrechte
ÄlterHallo Zusammen, brauche dringend eine Information. Laut BetrVG §87 hat der BR mitbestimmungsrechte. Wir haben die GL jetzt drauf angesprochen in Hinsicht auf Strategie und Budgetsitzungen die die G
Information über Mitbestimmungsrechte BR an Abteilungsleiter
ÄlterHallo, wir sind ein neu gegründeter BR. Leider werden die Mitbestimmungsrechte, BetrVG §87 zum Teil von div. Abteilungsleitern mißachtet, teils auch aus Unwissenheit der Abteilungsleiter. Die GF wurde
Betriebliche Sportprogramme/Gesundheitsprogramme - wie sind die Mitbestimmungsrechte des BR?
ÄlterHallo, in unserer Firma wird schon einige Jahre ein Sportprogramm (Ski fahren, Bergsteigen, Wasserski usw.) angeboten. Unsere Firma hat dazu eine externe Firma beauftragt und gibt dafür einen jährl
Mitbestimmungsrechte des BR bei Auslandseinsatz?
ÄlterHallo Kollegen, wenn ein AN befristet ins Ausland entsendet wird welche Mitbestimmungsrechte hat der BR?? ÁG ist nicht im AG-Verband und somit nicht tarifgebunden (haben auch keinen Haustarif)