Leiharbeit kurzfristige Vermietung von Arbeitsplätzen - Mitbestimmungsrechte des BR?
Guten Morgen, welche Mitbestimmungsrechte bei 2-wöchiger Vermietung von 2 "unserer" Arbeitsplätze an Unternehmen, das ebenfalls dem Chef gehört? Und diese werden dann für diese 14 Tage mit Leiharbeitskollegen besetzt? Hintergrund/ Begründung: Aufträge konnten so termingerecht ausgeliefert werden! Leider finde ich nichts zur Möglichkeit, Arbeitsplätze kurzfristig zu vermieten. Dank für Hinweise und Tips!
Community-Antworten (1)
22.06.2006 um 11:11 Uhr
So wie ich das verstehe - vom Grundsatz her zunächst einmal nichts, was dem BR in seiner Arbeit tangiert. Aber natürlich wäre dies eín Fall für die wirtschaftlichen Angelegenheiten, über die der AG informieren muss.
Ansonsten stellt sich die Frage, in wie weit diese beiden Plätze im Betrieb integriert sind und ob nicht doch eine gewisse Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern im Betrieb gegeben ist.
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