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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachfolger fuer ausscheidenden BR-Vorsitzenden im Vorfeld wählen ?

B
Beethoven
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser BR-Vorsitzender geht Ende diesen Jahres in Vorruhestand. Wir möchten gerne schon im Vorfeld einen Nachfolger wählen der sein Amt dann aber erst Ende des Jahres antritt . Ist das zulässig ?

2.27708

Community-Antworten (8)

K
KBlitz

05.10.2010 um 17:18 Uhr

Hallo Beethoven,

also wenn ein Betriebsratsvorsitzender gewählt wird, dann ist er auch gewählt und kann nicht erst am Jahresende diese Position dann übernehmen.

Vorraussetzung für eine Wahl ist, dass der bisherige Betriebsratsvorsitzende zurücktritt ohne die Erfüllung dieser Vorraussetzung ist eine Wahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Aber was spricht dagegen, wenn der jetzige Vorsitzende zurücktritt (aber Betriebsratsmitglied bleibt) und die Wahl nun durchgeführt wird. So besteht die Möglichkeit, den neuen Vorsitzenden durch den alten Vorsitzenden noch genügend mit auf dem Weg zu geben.

Ich weiß ja nicht ob euer Vorsitzender freigestellt ist oder wie die Regelung bei Euch ist, sollte er nämlich freigestellt sein, kann er auch weiterhin bis zum Jahresende als Betriebsratsmitglied freigestellt werden und dem neuen Vorsitzenden zuarbeiten.

Aber wie gesagt, jetzt zu wählen und später erst das Amt zu übernehmen geht aus meiner Sicht nicht.

P
PTNetty

05.10.2010 um 17:20 Uhr

Nein, wenn eine Person in das Amt des BRV gewählt wurde übernimmt er mit Annahme der Wahl sämtliche Aufgaben.

Habt ihr denn ein Ersatzmitglied, welches mit Ausscheiden des BRV in den BR nachrückt?

Gruß PT Netty

B
Beethoven

05.10.2010 um 18:24 Uhr

Ja ein Ersatzmitglied das nachrückt ist vorhanden, wobei ich den Zusammenhang nicht ganz verstehe.

Gruss

Beethoven

P
PTNetty

05.10.2010 um 18:43 Uhr

Hallo Beethoven, die Frage bezog sich auf die zwingend erforderlichen Neuwahlen ohne Nachrücker. Braucht ihr ja aber nicht. ;-)

Gruß PT Netty

R
rainerw

05.10.2010 um 20:22 Uhr

@Beethoven wenn ihr den jetzigen Stelli zum BRV haben wollt ist das relativ einfach. Ihr macht nix und der Stelli übernimmt automatisch das Amt des BRV So braucht ihr dann nur noch ein Stelli neu wählen.

@KBitz @Netty Wo bitte steht geschrieben das ich nicht einen Beschluss für die Zukunft treffen kann? Das Them mit auf die Top nehmen, nach dem Motte Wahl des Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsantritt zum 31.01.2011 und gut ist.

N
nicoline

05.10.2010 um 22:12 Uhr

@rainer Wo bitte steht geschrieben das ich nicht einen Beschluss für die Zukunft treffen kann? Das Them mit auf die Top nehmen, nach dem Motte Wahl des Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsantritt zum 31.01.2011 und gut ist.

Das sehe ich auch so! ;-))

*wenn ihr den jetzigen Stelli zum BRV haben wollt ist das relativ einfach. Ihr macht nix und der Stelli übernimmt automatisch das Amt des BRV So braucht ihr dann nur noch ein Stelli neu wählen.

Das sieht das Gesetz anders: BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 26 BetrVG, IV. Stellung des stellvertretenden Vorsitzenden/Verhinderung des Vorsitzenden Rn 32 Scheidet der Vorsitzende aus seinem Amt aus, wird der stellvertretende Vorsitzende nicht automatisch Vorsitzender. Er übernimmt lediglich bis zur Neuwahl des Vorsitzenden vorläufig dessen Aufgaben. Er ist verpflichtet, unverzüglich eine Sitzung des BR einzuberufen, damit ein neuer Vorsitzender gewählt wird. Mit dessen Wahl endet die Vertretung (Fitting, Rn. 41; GK-Raab, Rn. 65; HSWGN-Glock, Rn. 56; ErfK-Eisemann, Rn. 7). Für die Dauer seiner Vertretung hat der stellvertretende Vorsitzende kraft Gesetzes die gleichen Befugnisse und Zuständigkeiten wie ein Vorsitzender.

B
Biggy

05.10.2010 um 22:26 Uhr

Der jetzige BRV muss doch nicht aus dem BR austreten, sondern kann dem neuen BRV hilfreich zur Seite stehen bis er in den Vorruhestand geht Also wählt neu der jetzige BRV wird ordentliches Mitglied bis er geht und dann rückt ein Ersatzmitglied nach.

N
nicoline

05.10.2010 um 23:45 Uhr

@all Der jetzige BRV muss doch nicht aus dem BR austreten nö, aber mindestens zurücktreten (oder abgewählt werden)

damit das:

Also wählt neu der jetzige BRV wird ordentliches Mitglied bis er geht und dann rückt ein Ersatzmitglied nach.

möglich wird.

Und das wird rechtlich dann auch der sicherste Weg sein, wenn ich mir die Kommentierung noch mal genau ansehe und deswegen ziehe ich mein "Das sehe ich auch so" zurück.

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