Nachfolger fuer ausscheidenden BR-Vorsitzenden im Vorfeld wählen ?
Hallo, unser BR-Vorsitzender geht Ende diesen Jahres in Vorruhestand. Wir möchten gerne schon im Vorfeld einen Nachfolger wählen der sein Amt dann aber erst Ende des Jahres antritt . Ist das zulässig ?
Community-Antworten (8)
05.10.2010 um 17:18 Uhr
Hallo Beethoven,
also wenn ein Betriebsratsvorsitzender gewählt wird, dann ist er auch gewählt und kann nicht erst am Jahresende diese Position dann übernehmen.
Vorraussetzung für eine Wahl ist, dass der bisherige Betriebsratsvorsitzende zurücktritt ohne die Erfüllung dieser Vorraussetzung ist eine Wahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Aber was spricht dagegen, wenn der jetzige Vorsitzende zurücktritt (aber Betriebsratsmitglied bleibt) und die Wahl nun durchgeführt wird. So besteht die Möglichkeit, den neuen Vorsitzenden durch den alten Vorsitzenden noch genügend mit auf dem Weg zu geben.
Ich weiß ja nicht ob euer Vorsitzender freigestellt ist oder wie die Regelung bei Euch ist, sollte er nämlich freigestellt sein, kann er auch weiterhin bis zum Jahresende als Betriebsratsmitglied freigestellt werden und dem neuen Vorsitzenden zuarbeiten.
Aber wie gesagt, jetzt zu wählen und später erst das Amt zu übernehmen geht aus meiner Sicht nicht.
05.10.2010 um 17:20 Uhr
Nein, wenn eine Person in das Amt des BRV gewählt wurde übernimmt er mit Annahme der Wahl sämtliche Aufgaben.
Habt ihr denn ein Ersatzmitglied, welches mit Ausscheiden des BRV in den BR nachrückt?
Gruß PT Netty
05.10.2010 um 18:24 Uhr
Ja ein Ersatzmitglied das nachrückt ist vorhanden, wobei ich den Zusammenhang nicht ganz verstehe.
Gruss
Beethoven
05.10.2010 um 18:43 Uhr
Hallo Beethoven, die Frage bezog sich auf die zwingend erforderlichen Neuwahlen ohne Nachrücker. Braucht ihr ja aber nicht. ;-)
Gruß PT Netty
05.10.2010 um 20:22 Uhr
@Beethoven wenn ihr den jetzigen Stelli zum BRV haben wollt ist das relativ einfach. Ihr macht nix und der Stelli übernimmt automatisch das Amt des BRV So braucht ihr dann nur noch ein Stelli neu wählen.
@KBitz @Netty Wo bitte steht geschrieben das ich nicht einen Beschluss für die Zukunft treffen kann? Das Them mit auf die Top nehmen, nach dem Motte Wahl des Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsantritt zum 31.01.2011 und gut ist.
05.10.2010 um 22:12 Uhr
@rainer Wo bitte steht geschrieben das ich nicht einen Beschluss für die Zukunft treffen kann? Das Them mit auf die Top nehmen, nach dem Motte Wahl des Betriebsratsvorsitzenden mit Amtsantritt zum 31.01.2011 und gut ist.
Das sehe ich auch so! ;-))
*wenn ihr den jetzigen Stelli zum BRV haben wollt ist das relativ einfach. Ihr macht nix und der Stelli übernimmt automatisch das Amt des BRV So braucht ihr dann nur noch ein Stelli neu wählen.
Das sieht das Gesetz anders: BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 26 BetrVG, IV. Stellung des stellvertretenden Vorsitzenden/Verhinderung des Vorsitzenden Rn 32 Scheidet der Vorsitzende aus seinem Amt aus, wird der stellvertretende Vorsitzende nicht automatisch Vorsitzender. Er übernimmt lediglich bis zur Neuwahl des Vorsitzenden vorläufig dessen Aufgaben. Er ist verpflichtet, unverzüglich eine Sitzung des BR einzuberufen, damit ein neuer Vorsitzender gewählt wird. Mit dessen Wahl endet die Vertretung (Fitting, Rn. 41; GK-Raab, Rn. 65; HSWGN-Glock, Rn. 56; ErfK-Eisemann, Rn. 7). Für die Dauer seiner Vertretung hat der stellvertretende Vorsitzende kraft Gesetzes die gleichen Befugnisse und Zuständigkeiten wie ein Vorsitzender.
05.10.2010 um 22:26 Uhr
Der jetzige BRV muss doch nicht aus dem BR austreten, sondern kann dem neuen BRV hilfreich zur Seite stehen bis er in den Vorruhestand geht Also wählt neu der jetzige BRV wird ordentliches Mitglied bis er geht und dann rückt ein Ersatzmitglied nach.
05.10.2010 um 23:45 Uhr
@all Der jetzige BRV muss doch nicht aus dem BR austreten nö, aber mindestens zurücktreten (oder abgewählt werden)
damit das:
Also wählt neu der jetzige BRV wird ordentliches Mitglied bis er geht und dann rückt ein Ersatzmitglied nach.
möglich wird.
Und das wird rechtlich dann auch der sicherste Weg sein, wenn ich mir die Kommentierung noch mal genau ansehe und deswegen ziehe ich mein "Das sehe ich auch so" zurück.
Verwandte Themen
Ueberstunden ohne Bezahlung
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, mein Deutsch ist nicht perfekt aber Ich versuch hier die Situation zu schildern so gut Ich kann (velleicht kann mir jemand helfen). Mein Mann arbeitet seit Maerz fuer se
Nachfolger BRV - was ist mit der Freistellung?
ÄlterHallo, Ich habe ein Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen! Also wir sind ein Betrieb mit 300 Mitarbeitern d.h wir haben einen freigestellten BRV, so dieser scheidet Ende November aus (Alterste
Zustimmung zur Einstellung trotz Befangenheit?
ÄlterHallo liebe Kollegen, wir haben hier das Probblem, dass in unserem Betrieb für einen ausscheidenden Abteilungsleiter eine Führungskraft extern eingestellt werden soll. Die Stelle wurde intern ausge
Zurueckbehaltungsrecht wenn Zuschlag verweigert wird?
ÄlterHallo, folgende Situation: Arbeitgeber A beschaeftigt Mitarbeiter in einem Vollkonti-Schichtsystem, bei dem ca. 30 Prozent der zu leistenden Arbeit monatlich auf Nachtarbeit entfaellt (23 Uhr -
Betriebsrat fuer home office Mitarbeiter
ÄlterHallo! Unsere Firma hat Bueros in Muenchen und Berlin sowie home office Mitarbeiter in verschiedenen deutschen Staedten. Der Betriebsrat ist im Moment nur fuer die Mitarbeiter in Muenchen zustaendig,