Hallo!
Wir haben einen Gesamtbetriebsrat zu bilden. Dieser wird aus insg. aus 4 Mitgliedern bestehen.
Frage: Ist der GBR auch bei dieser geringen Größe (4 Mitglieder) zwingend dazu verpflichtet, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden?
Oder darf der schon gegründete Wirtschaftsausschuss unseres BR´s, im "Amt" bleiben?

Wir sind uns bei der Auslegung der Gesetztestexte leider nicht ganz einig ... :o(
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!