Homeoffice
Kann in einer Firma, welche nur Homeoffice-Arbeitsstätten hat, ein Betriebsrat gegründet werden oder nicht? Die Firma besitzt also quasi keinen eigenen Betrieb, sondern alle Angestellten arbeiten schon immer von zu Hause aus.
Community-Antworten (3)
16.09.2021 um 18:15 Uhr
"Nach § 1 Abs. 1 BetrVG werden Betriebsräte „in Betrieben“ gewählt. Was genau unter einem Betrieb zu verstehen ist, lässt sich nur schwierig beschreiben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Betrieb die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von bestimmten Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Ein Betrieb können z.B. sein: Eine Papierfabrik, ein großes Warenhaus, eine Kfz-Werkstatt, ein Verlagshaus, eine Fluggesellschaft, ein Fernsehsender, ein Krankenhaus, eine Spielbank usw."
zur Not müsste man einen RA fragen. Aus dem Abschnitt oben geht mMn aber klar hervor, das ein "gemeinsames Gebäude" hier keine Voraussetzung für einen Betrieb ist.
17.09.2021 um 16:05 Uhr
Hallo Georg, nach Fitting (Kommentar zum BetrVG) § 1 Rn 63 ist ein Betrieb i.S.d. BetrVG "die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein ArbG alleine oder mit seinen ArbN mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt." Danach ist ein Betriebsstandort nicht notwendig. Arbeiten die "Angestellten" aufgrund von Werkverträgen, sind sie keine ArbN. Der Betrieb bestände dann evtl. nur aus dem "Chef". Wenn die von Dir genannten Angestellten einen Arbeitsvertrag haben, gibt es auch einen Betrieb. (Jedenfalls fällt mir keine mögliche Ausnahme ein.) Und dann ist es selbstverständlich möglich, einen Betriebsrat zu gründen.
18.09.2021 um 03:26 Uhr
das BetrVG hat einen eigenen Betriebsbegriff, der nicht zwingend das voraussetzt, was man sich so landläufig als Betrieb vorstellt. Es brauch also kein Betriebsgebäude oder so. Es geht um eine organisatorische Einheit, daher ist die Führungsstruktur sehr wichtig und daraus lässt sich viel ableiten. Eine Beratung durch die Gewerkschaft oder Anwalt ist aber wirklich ratsam
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