Erstellt am 05.10.2010 um 08:22 Uhr von DonJohnson
schau mal in§23 BetrVG - welcher groben Pflichtverletzung hat sich das gremium schuldig gemacht?
Erstellt am 05.10.2010 um 08:38 Uhr von sanifair
Die AN müssen nicht nur irgendwo unterschreiben sondern auch dann gemeinsam vor dem ArbG klagen... Ggf durch 3 Instanzen ... Kannst die Kollegen dann gleich mal aufklaren welche Prozesskosten auf sie zukommen können
Meinst du dazu sind sie bereit?
Erstellt am 05.10.2010 um 08:44 Uhr von mainpower
Hallo,
die Adressenliste wist Du nicht bekommen. DATENSCHUTZ!!
Erstellt am 05.10.2010 um 08:46 Uhr von fortuna
@sanifar, Kannst die Kollegen dann gleich mal aufklaren welche Prozesskosten auf sie zukommen können
warum auf sie, muss doch der AG tragen die Kosten, wenn es nach dem § 23 BetrVG geht.
Erstellt am 05.10.2010 um 08:48 Uhr von fortuna
@mainpower, der BRV hat das Einsichtsrecht in die Personallisten.
Erstellt am 05.10.2010 um 11:44 Uhr von carmen
@robertgoytex
Ihr könnt zwar Unterschriften sammeln aber am Ende müsst ihr vor dem Arbeitsgericht beweisen ,welcher groben Pflichtverletzung der BR verbrochen hat, wenn das dann noch über drei Instanzen geht können Jahre im Land ziehen . Nur unzufrieden mit dem BR zu sein bringt nichts.
Erstellt am 05.10.2010 um 11:54 Uhr von larifari
@fortuna: Wo steht das denn, dass der BRV Einsichtsrecht in die Personalakte hat? Verwechselst du das vielleicht mit den Lohn- und Gehaltslisten?
Erstellt am 05.10.2010 um 12:58 Uhr von robertgoytex
@carmen
Es geht hier nicht um unzufrieden, sondern angefangen von Formfehler in den Protokollen/Beschlüssen bis hin zu Behinderung/Nötigung der BRM im Bezug auf ihre BR-Aufgaben. Reicht dies für eine grobe Pflichtverletzung nach §23
(Habe dies bereits teilweise in andere threads erwähnt)
@fortuna
Es nutzt leider nichts, wenn der BRV eine solche Liste hat. Aber ja er hat eine.
WIR (4 BRM) brauchen diese, da wir alle im Aussendienst tätig sind und NICHT alle kennen bzw. uns NICHT ständig sehen.
@alle
Nein, wir hegen weder Rachegelüste noch streben wir nach einer Machtübernahme.
Wir möchten Gerechtigkeit für Alle.
Ja wir hatten Listenwahl, hier wird leider immer die Katze im Sack mitgekauft.
Erstellt am 05.10.2010 um 13:37 Uhr von fortuna
@larifari, Wo steht das denn, dass der BRV Einsichtsrecht in die Personalakte hat.
lesen, ich habe geschrieben personallisten, welche man auch zur Wahl bekommt.
@carmen, ,wenn das dann noch über drei Instanzen geht können Jahre im Land ziehen . Nur unzufrieden mit dem BR zu sein bringt nichts.
wer sagt denn, daß es über drei Jahre geht, siehe LAG Köln v. 08.05.2006 - 2 TaBV 22/06
@robertgoytex, § 23 BetrVG reicht selbstredend aus, setz den Punkt auf die Tagesordnung
(4BRM), ihr seid ein viertel und schießt sie ab.
Erstellt am 05.10.2010 um 14:42 Uhr von robertgoytex
@fortuna
kleiner Haken an der Sache . . . . 4 BRM können zwar den TOP an den BRV weiterleiten,
aber . . . . . . . wenn am ende wieder 7 BRM gegen uns sind.
Hintergrund "Bei uns herrscht ein Diktator" der clever genug ist, die Mehrheit immer auf seine Seite zu ziehen.
Was leider hier IMMER WIEDER falsch verstanden wird, es handelt sich bei uns NICHT um den BRV, sondern um den Stellvertreter.
Der BRV deckt allerdings den Diktator und auch umgekehrt.
Alles eine verlogene Truppe die sich nicht an das BertVG halten und sich munter zusätzlich noch alle Posten absprechen (Wirtschaftsausschuss, Betriebsausschuss, Schriftführer usw.) Ja absprechen . . . . die eigentliche Abstimmung im Gremium ist doch nur noch Formsache . . . . hier wird sich an Regeln gehalten, wenn es auch nur die Abstimmung betrifft.
Im Großen und Ganzen hält man uns 4 BRM ziemlich im Dunkeln. Wie in einem Geheimrat geht das ab hier.
Wenn die Wahlanfechtung jetzt zum 12.Okt. kein Erfolg haben sollte, sehe ich leider nur den Weg über die AN und deren Stimme.
Erstellt am 05.10.2010 um 16:28 Uhr von Tanzbär
> die eigentliche Abstimmung im Gremium ist doch nur noch Formsache . . . .
> hier wird sich an Regeln gehalten, wenn es auch nur die Abstimmung betrifft.
Wenn das stimmt, kannst Du dein Begehren vergessen, das wiederspricht eigentlich auch deiner Aussage zwei posts weiter oben.
Wenn die getroffenen Beschlüsse korrekt sind, dann muss man eigentlich euch einen Vorwurf machen, dass ihr da irgendwie manipulierbar seid.
Und Schriftführer als begehrten Posten zu bezeichnen, das finde ich schon etwas krass, meist will es keiner machen.
Vorababsprachen, naja, das ist bei Fraktionen meist so üblich, das steht euch ebenfalls zu.
Deswegen von einer verlogenen Truppe zu sprechen ...
Viel Spaß auf dem Gericht!
Jede Belegschaft hat den Betriebsrat, den sie sich gewählt haben.
Erstellt am 05.10.2010 um 17:05 Uhr von DonJohnson
robert...
als BRM solltet du aber wissen, dass der BR nicht durch Unterschriftensammlung abgewählt werden kann..
Und wie hier schon gesagt wurde, fallen die Adressen unter den Datenschutz...
Erstellt am 05.10.2010 um 18:03 Uhr von rainerw
etwas tun wollen ist das eine... etwas auch umsetzen ist das andere. Und ich vermute leider mal das es hier am zweitem scheitern wird. robert will was tun, ist aber schon am stöhnen (sorry, soll nicht bös gemeint sein) das er wegen Aussendienst kam MA kennt.
Hier würde ich mir erstmal ein Freistellung nach der anderen nach § 37 Abs, 2 nehmen, denn die brauche ich weder der Geschäftsleitung noch dem BRV näher zu begründen, und würde die MA auf dem Arbeitsplatz aufsuchen. Notfalls eine Reise quer durch die Republik. Dann lernst Du die MA kennen, sie lernen Dich kennen und Du kannst aufklärungsarbeiten leisten.
Sag mir bitte nicht das ihr keine Liste über alle MA habt. Wie @fortuna schon richtig anmerkte habt ihr eine Liste im BR wo alle wahlberechtigten MA verzeichnet sein müssen. Wenn ihr eure Mitbestimmungsrechte in sachen Diensplan wahr nehmt sind die MA ebendso darauf zu finden wie bei einem Urlaubsplan. Strengt euch mal an, dann bekommt ihr erstmal die Namen zusammen. Dann kann man immer noch in die Verwaltung gehen und Fragen wo gerade die MA xy und z eingesetzt werden. Eifach sagen im Rahmen der Betriebsratsarbeit willst Du MA und arbeitsumstände sehen und sie müssen Dir sagen wo sie eingesetzt sind. Und schon biste da. Machen sie es nicht strickst Du eine schöne Behinderung der BR arbeit daraus. Nutz die euch gegebenen Möglichkeit auch in gänze aus und lest sie nicht nur im Buch. Sorry die Deutlichkeit,aber hier kann man nur Tipps geben; umsetzen müsst ihr.
Erstellt am 05.10.2010 um 19:03 Uhr von Moore
.......sicherlich ist doch der Eine oder Andere in der Gewerkschaft, denn diese hat dann die Möglichkeit nach §23,3 BetrVG vorzugehen.
Ihr müsst knallharte Beweise für grobe Verstöße haben. Am besten mehrere Trümpfe.
Sorry, aber "Lecker des Verdauungsausganges"(AN-Verräter) des AG müssen isoliert werden.
Gruß Moore
Erstellt am 05.10.2010 um 20:04 Uhr von fortuna
dem Beitrag von Moore kann man sich nur anschliessen.
@robertgoytex, man kann euch nur die Daumen drücken und viel Erfolg wünschen.
Erstellt am 06.10.2010 um 00:34 Uhr von sonnenschirm
Hallo,
Roberto.. warst du nicht Ersatzmitglied? Dann wird das ganze noch ein bisschen schwieriger. Denn du darfst nur als BRM arbeiten wenn ein anderes Mitglied ausfällt.
Falls ich mich irre, ich wünsche Euch viel Glück und würde mich freuen wenn du hier mal das Ergebnis postest. Wenn ihr durch seid.lg
Erstellt am 06.10.2010 um 07:11 Uhr von robertgoytex
@sonnenschirm
Nein Du irrst nicht, bin Ersatzmitglied und durfte an bisher 10 von 10 Sitzungen teilnehmen.
@rainerw
hast du meine Mail-Adr.? Bitte mal melden! Wenn nicht albdonar fragen.
@alle
Besten Dank an alle, dir mir bis hier Mut zugesprochen haben.
Danke aber auch an die jenigen, die mir eine eventuelle Aussichtslosigkeit prophezeit haben.
Die Problematik in unseren BR ist viel schlimmer, als das ich hier wiedergeben kann/will.
Warte jetzt erst einmal den Gerichtstermin (12.Okt.) ab und dann sehen wir weiter.
Eventuell regelt sich vieles von alleine.
Klagepunkte sind u.a.:
a) Wahlauszählung NICHT Öffentlich
b) 4 BRM kein passives Wahlrecht (nicht Wählbar)
Bitte habt verständnis, wenn ich zu den Klagepunkten keine Fragen beantworte.
Erstellt am 06.10.2010 um 13:52 Uhr von larifari
Es geht da um Listen um Namen mit Adressen!! Die gibt es auch nicht ohne weiteres bei Wahlen. Die besitzt auch nicht unbedingt der BR. Gehört zu den Wahlunterlagen, und die sind m.E. tabu für die Nutzung des BR. Sind verschlossen aufzubewahren- oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Wenn es allerdings um "korrupte" BRM geht, sollte man wirklich etwas tun. Wahlanfechtung? Immerhin sind nicht Wählbare gewählt worden. Was hat denn da den Wahlvorstand geritten?
Gruß und viel Erfolg bei der Bekämpfung von "Wahlbetrügern"
larifari
Erstellt am 06.10.2010 um 17:21 Uhr von rainerw
@larifari
Ich habe , denke ich mal nichts von Adressen gesagt. Oder stehen dies im Urlaubsplan und auf dem Dienstplan? Genau so wenig findet man diese bei den Wahlunterlagen. Hier geht es lediglich erst mal darum zu ermitteln wer da überhaupt arbeitet. Und wie sieht es mit den Anhörungsbögen nach §102 BetrVG aus. Zumimdest da steht die Anschrift der MA drauf.
Aber haben sie erst mal den Namen kann man erstmal daher gehen und sagen ich möchte mir den Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld von MA xy ansehen. Ich denke robert und seine Freunde brauchen erst mal eine Strategie wie sie vorgehen können. So wie das z.Zt. läuft kommt es einen vor als würden 11 Freunde die sich noch nie gesehen haben sagen lass uns mal Samstag gegen Barcelona Fussball spielen. Was dabei dann raus kommt............
Erstellt am 06.10.2010 um 19:50 Uhr von robertgoytex
@rainerw
Adressen bzgl. Kollegen bekomme ich wohl vom GWS-Sekretär.... wir haben morgen ein treffen vereinbart.
@rainerw
gibst du mir deine Mail-adr.??? Meine erhälst über albdonar
Erstellt am 07.10.2010 um 07:42 Uhr von larifari
@rainerw zu 163715:
Im Eröffnungbeitrag wurde aber nach einer Möglichkeit zum Erhalt der Adr.-Liste gefragt. Und darauf bezog sich meine Antwort. Adr.= Adresse= Wohnanschrift der MA. Sollte es nicht so sein, hab`ich in der Schule wohl nicht aufgepasst... :-(((.
Zu 163724: Sorry, ich bezweifle, dass auch ein GWS-Sekretär berechtigt ist, diese herauszugeben- ohne Einverständnis der Befroffenen.
Erstellt am 07.10.2010 um 10:03 Uhr von mainpower
Hallo,
selbst wenn Du die Adressen vom Gewerkschaftssekretär bekämst, was ich sehr bezweifle, hätte er aber nur die Adressen der Gewerkschaftsmitglieder. Auch die Gewerkschaft unterliegt dem Datenschutz!!