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BR Vorsitzenden abwählen

M
Melone
Nov 2016 bearbeitet

BR Vorsitzende abwählen

Unser 1.Vorsitzende lässt der GL quasi alles durchgehen, er sieht einen Verstoß (aktuell, anbringen von 4 Kameras im Hof), da angeblich ein schrottcontainer gestohlen wurde, dies ist jedoch mitbestimmungspflichtig, dass der werksleiter gegen den § verstoßen hat trotz Hinweis interessiert den Vorsitzenden in keinster Weise. So Entscheidungen wurden schon mehrfach getroffen. Er nimmt die Kritik nicht an und redet einfach von was anderem weiter. Er WILL definitiv keine Konfrontation mit der GL, Mitarbeiter fragen schon ob er zusätzlich Geld von der GL bekommt.

Weiß man es?

wie können wir den abwählen? Gibt es die Vertrauensfrage auch beim BR ?

danke für eure Hilfe Melone

3.16909

Community-Antworten (9)

G
gironimo

26.10.2012 um 11:54 Uhr

Ihr setzt den Punkt Abwahl und Neuwahl des BRV auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung und macht es dann. Hoffentlich habt Ihr dann einen, der es besser macht.

M
Melone

26.10.2012 um 12:04 Uhr

die Tagesordnung macht der 1.Vorsitzende und die 2.Vorsitzende. Das schlimme ist er kann die Mitglieder manipulieren mit seinen Aussagen. da muss endlich was passieren weil einen von der GL brauchen wir nicht im Gremium.

K
Kulum

26.10.2012 um 12:09 Uhr

§29 Abs.3 BetrVG Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des BR oder der AG beantragt.

M
Melone

26.10.2012 um 12:27 Uhr

das Problem ist dass die BR Mitglieder zu feige sind, traurig aber wahr.

R
rechtbekommen

26.10.2012 um 12:33 Uhr

Prueft ob mit den Kammeras gegen den Datenschutz und Persoenlichkeitsrechte verstossen wird und erklaert BRV und AG, dass ihr rechtlich hier gegen vorgehen werdet.

M
Melone

26.10.2012 um 12:42 Uhr

das tutn die Kameras ja, sie zeigen auch auf vorbeigehende Passanten. Ich habe dem BR-Vorsitzenden gesagt dass das mitbestimmungspflichtig ist, es interessiert ihn nicht §87 (4) ist das glaube ich.

Er will dem GL eine mail schreiben und das wars, wie immer. Das ist ein Verstoß und müsste betraft werden! Der wird auf der Anderen Seite sein, und damit meine ich nicht gelschlechtlich :-)

L
Lotte

26.10.2012 um 12:51 Uhr

Hallo Melone, so lange der BRV die Mehrheit des BR auf seine Seite hat, wirst Du nichts ändern können. Da hilft nur Überzeugungsarbeit und Sachlichkeit, die erreicht häufig auf Dauer am meisten. LG Lotte

R
rkoch

26.10.2012 um 12:52 Uhr

sie zeigen auch auf vorbeigehende Passanten.

Das soll eigentlich nicht Euer Problem sein. Es ist Euer AG der sich da u.U. strafbar macht. Euch hat nur zu interessieren, ob die Kameras AN BEI DER ARBEIT beobachten. Kameras im Außenbereich unterliegen u.U. nicht der MB des BR, wenn eben die AN i.d.R. nicht bei der Arbeit beobachtet werden. Sofern AN gelegentlich bei der Arbeit zu sehen sind, seid ihr zwar in der MB, verhindern könnt ihr das aber i.d.R. nicht. Nur gegen Kameras, die AN LÜCKENLOS überwachen sind unzulässig.

das Problem ist dass die BR Mitglieder zu feige sind, traurig aber wahr.

Tja... Dann habt ihr den BRV den ihr gewählt habt. Werdet glücklich mit ihm.... Die beste Chance wäre dann noch, ihn in Abwesenheit abzuwählen, indem der stellv. BRV diese Abwahl auf die TO setzt.

erklaert BRV und AG, dass ihr rechtlich hier gegen vorgehen werdet.

WER soll denn da dagegen vorgehen ? Der BR? Der kann nicht, weil vom BRV vertreten... Das einzige was da ginge wäre ein Stafrechtsverfahren durch einzelne AN.. Das kann voll nach hinten losgehen, selbst wenn der AN BRM wäre. Evtl. effektiv wäre ein 23er Verfahren von 1/4tel der AN oder der GEW. Wird aber wohl auch kaum in Frage kommen.

K
Kulum

26.10.2012 um 12:55 Uhr

Na Melone, da is aber n bissl was durcheinander. Der 87er hat nur zwei Absätze und Abs.1 Ziff.4 betrifft Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Ziff.1+6 dürften besser passen.

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