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BR Vorsitzenden abwählen - Was sagen die Gesetze?

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einerfüralle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wie ihr ja sicher langsam mitbekommen habt bin ich BR Mitglied in einer Firma die es mit Gesetzen nicht so hat. Ich hab jetzt ein besonderes Problem. Unser BR Vorsitzender wurde von der Arbeit frei gestellt damit er nicht mehr vor Ort sein kann und seine Betriebsratarbeit machen kann. Dazu wurde ein fingierter Fall herangezogen wonach der BR Vorsitzende zu einem Mitarbeiter angeblich etwas ungebührliches gesagt haben soll nach dem Motto " Bleib cool,mach kein Streß wir haben kein Bock auf Arbeit" ... angeblich! Unser BR Obmann wird von der Geschäftsleitung gemobbt weil er nicht deren spiel spielt. Jetzt ist es so daß mein direkter Vorgesetzter der Produktionsleiter mit im Betriebsrat ist und der Leiter vom Einkauf der stellvertretende Betriebsratvorsitzende ist. Diese Männer stehen 100%ig hinter dem Chef. Ich kann es nicht beweisen aber ich bin mir sicher daß über Drohungen 2 weitere Mitglieder des Betriebsrates hinter diesen beiden Cheftreuen stehen. Da wären wir schon bei 4 Cheftreuen. Im Interesse der Belegschaft und dem BetrVG treu sehe ich nur den BR Vorsitzenden, mich und ein weiteres Mitglied. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, " Kann man einen Betriebsratvorsitzenden einfach abwählen nur weil dem größten Teil der Mannschaft die Nase nicht paßt? Kann man einen BR Vorsitzenden Abwählen ohne daß er einen Fehler gemacht hat? Was sagen die Gesetze? "Bitte helft mir ich will unserem BR Vorsitzenden helfen er hat nichts getan außer dem Chef dann und wann auch mal zu sagen daß er nicht machen kann was er will. Jetzt ist er eine ungeliebte Nase die weg soll. Der Großteil unseres Betriebsrats ist korrupt, was soll ich machen, was kann ich machen? Bitte keine Belehrungen daß ich da irgendwann mal irgendwas falsch gemacht habe sondern echte Hilfe!

MfG einerfüralle

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Community-Antworten (13)

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Catweazle

29.10.2009 um 23:46 Uhr

@einerfüralle,

der Vorsitzende kann jederzeit ohne Grund abgewählt werden.

Eines verstehe ich nicht. Der Vorsitzende wurde freigestellt damit er nicht mehr vor Ort sein kann!? Aber gerade dann, mit einer Freistellung, kann er doch noch einfacher jederzeit vor Ort sein.

E
einerfüralle

29.10.2009 um 23:59 Uhr

Ja das tut er auch obwohl man versucht ihn dabei zu behindern indem man die Kollegen die mit ihm sprechen wollen ermahnt zurück an die Arbeit zu gehen (das macht das BR Mitglied Produktionsleiter). Wir haben eine sogenannte Sprechstunde mit der Geschäftsleitung vereinbart aber die beharren darauf daß er die BR Sprechstunde nur an einer bestimmten Örtlichkeit ausführen darf wo er sich auf zu halten hat und wer sich von den Arbeitern dorthin begeben will wird zurück an seinen Arbeitsplatz geschickt (von Kollege BR Produktionsleiter).Damit wird effiktiv die Betriebsratsarbeit vom BR Vorsitzenden sabotiert. Nun ja, danke für deine Antwort Catweazle auch wenn das schlechte Nachrichten sind. Kann das sonst noch jemand bestätigen? MfG einerfür alle

C
Catweazle

30.10.2009 um 00:12 Uhr

@einerfüralle,

es sind doch bald wieder Wahlen. Die Belegschaft sollte doch eure Zustände mitbekommen. Mit ein bisschen Öffentlichkeitsarbeit und und ein paar neuen Mitstreitern kann man den Wahlen gelassen entgegensehen.

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rainerw

30.10.2009 um 01:14 Uhr

@einerfüralle Na wenn das nicht mal ein klassischer Fall Behinderung der Betriebsratesarbeit ist. Deutlicher gehts nimmer. Als BR Vorsitzender würde ich den Chef erst mal auf sein Fehlverhalten schriftl. Hinweisen unterlassen. (eMail mit Empfansbetätigung). Dann meldest Du Dich zur BR arbeit ab und ihr geht gemeinsam durch den Betrieb und sprecht MA so an das der Produktionsablauf nicht gestört wird. Wenn mann euch vor Ort hindern wird auf die Konseqenzen hinweisen. Evtl den Schichtleiter schön lange in ein Gespräch verwickeln. Er fällt dann neben dir ja dann auch als Arbeitskraft aus. In der nächsten Abteilung das selbe. Und so weiter und sofort. Das betreibt ihr jeden Tag so lange der BRV noch den Vorsitz hat. Selbst wenn nicht unmittelbar was dabei raus kommt, so demonstriert ihr Stärke für die nächste BR Wahl, denn auch bei den anderen MA wird die Uneinigkeit im BR nicht entgangen sein.

E
einerfüralle

30.10.2009 um 01:39 Uhr

Hallo reinerw,

in der Tat machen der BR Vorsitzende und ich uns schon Gedanken darum wie es weiter gehen soll. Wir wollen uns darüber schlau machen wie das mit dem Wahlvorstand funktioniert damit wir eventuelle Wahlmanipulationen für die nächste Wahl ausschliessen können. Dummerweise sieht es so aus daß die Geschäftsleitung die Nerven verliert und jetzt schon versucht den Betriebsratvorsitzenden zu demontieren weil sie auch unbedingt jetzt schon die Schichtzulagen wie Spät und Nachtschichichtzulagen abschaffen wollen. Man will jetzt schon die Wirtschaftskrise dazu benutzen alles was der Tarifvertrag den Menschen an menschenwürdigen Arbeitsverhältnissen verschafft hat abzuschaffen! Es ist ein regelrechtes Rennen gegen die Zeit, deshalb können die Arbeitgeber nichtmal mehr abwarten bis ein neuer vielleicht unerfahrener Betriebsrat gewählt wurde! In unserem Fall wurde Mobbing gegen den BR Vorsitzenden angewand und einige Leute (zu viele) in unserem Betriebsrat fallen darauf rein bzw haben trotzdem ihren Vorteil davon. Es würde zu lange dauern das alles zu erklären deshalb bitte ich nur um Tipps was wir gesetzmäßig dagegen unternehmen können. Ich meine wenn der BR Vorsitzende gemäß BetriebsVG sich nichts zu schulden hat kommen lassen, warum sollte man ihn dann abwählen können?

MfG einerfüralle

K
Kriegsrat

30.10.2009 um 02:12 Uhr

@ einer für alle

solange der rechtschaffene BRV in eurem gremium die mehrheit hinter sich hat, könnt ihr entsprechende beschlüße fassen fehlt diese mehrheit, steht ihr auf verlorenem posten....

gesetzlich gegen etwas vorgehen heißt auch immer, das es meist sehr lange dauert, und selbst einstweilige verfügungen benötigen vorher einen br-beschluß

also entweder zähne zusammenbeißen und die letzten monate bis zur neuwahl durchhalten, ein BRV hat viele möglichkeiten, ungewollte beschlüsse zu verhindern, wenn er "kreativ" arbeitet..........

oder öffentlichkeitswirksam zurücktreten, für die nächste wahl verbündete suchen und mit eigener liste gegen die anderen antreten, die zwischenzeitlich wahrscheinlich genug mist gebaut haben, daß sie keiner mehr wählen wird....

und das mit abschaffung tarifvertraglicher ansprüche ist ein anderes thema, da kann der AG wollen was er will, das wird so einfach nicht funktionieren und schon gar nicht schnell...

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einerfüralle

30.10.2009 um 12:22 Uhr

Hallo Kriegsrat,

vielleicht ist das mit dem öffentlichen Rücktritt vom Vorsitz keine schlechte Idee. Mir selbst ist auch die Idee von vorgezogenen Neuwahlen gekommen. Das sind schlimme Zeiten momentan wo die sogenannte Kurzarbeit dafür benutzt wird um ungeliebte Nasen los zu werden und tarifvertragliche Vorteile abzuschaffen. Jetzt zahlt es sich aus für den Chef 2 seiner Leute im BR zu haben die dort andere Leute unter Druck setzen und im Sinne des Chef´s agitieren. Immerhin haben wir uns gestern darauf geeinigt dagegen vorzugehen daß der Chef die Schichtzulagen abschaffen will. Mal sehn wie es weitergeht.Danke für die Tips und Antworten! MfG einerfüralle

D
DerAlteHeini

30.10.2009 um 13:52 Uhr

einerfüralle Der Betriebsratsvorsitzende kann von seinem Amt des Betriebsratsvorsitzenden vom Gremium Betriebsrat per Beschluss abgewählt werden.

Von seinem Ehrenamt als Betriebsratsmitglied können ihn weder der Betriebsrat oder die Arbeitnehmer des Betriebes abwählen.

Ist der Kollege von seiner arbeitsvertraglichen Arbeit freigestellt, so hat er trotzdem das Recht seine Betriebsratsarbeit weiter im Betrieb wahrzunehmen.

Müssen in dem Betrieb Zulagen aufgrund eines Tarifvertrags gezahlt werden, so ist die Abschaffung oder Änderung einseitig durch den Arbeitgeber rechtswidrig. Diese Vorgaben können nur in Einvernehmen der Tarifpartner geändert werden. Der BR hat keinerlei rechtliche Möglichkeiten hier einzugreifen, es sei den der Tarifvertrag gibt dem BR ausdrücklich diese Möglichkeit.

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einerfüralle

30.10.2009 um 14:03 Uhr

Hallo alter Heini^^,

BR Mitglied Produktionsleiter meinte daß es Gummiparagraphen gibt und man aufpassen müsse. Tatsache ist daß es viele Firmen gibt die einfach keine Schichtzulagen mehr zahlen wo der Arbeitgeber noch tarifgebunden im Arbeitgeberverband ist und die gesammte Belegschaft in der Gewerkschaft ist. Scheinbar gibt es wo ein Wille ist immer ein Gebüsch. Er hält es für möglich daß unser Chef auf eine der beiden Tarifparteien Druck machen kann so daß der Arbeitgeberverband den für ihn gültigen Vertrag entweder ganz oder teilkündigt. Das soll nämlich auch möglich sein. Ich frage mich wofür es Verträge gibt die die Rechte von Arbeitnehmern schützen wenn man sie einfach so aufkündigen kann. Was kommt als nächstes, kündigen sie Gesetze wonach die Würde des Menschen unantastbar ist? Dürfen sie uns dann verbieten aufs Klo zu gehen und können sie uns dann das tragen von Windeln vorschreiben? MfG einerfüralle

P
Piwie

30.10.2009 um 14:22 Uhr

Hallo einerfüralle, ich bin auch noch nicht lange dabei aber man lernt immer noch dazu, ihr müsst doch aber, wenn ihr nach Tarif arbeitet ne zuständige Gewerkschaft haben und nen Gewerkschaftssekretär, der muss euch helfen und beraten. Und dann hör nicht auf das womit dich ein Cheftreues BR Mitglied verunsichern will, wir haben auch solche im Gremium, für eure Arbeit gilt das BetrVG, danach sollt ihr euch alle richten, das ist auch immer das Argument mit dem ich arbeite, vollkommen egal welche Meinung ich privat vertrete oder mit wem ich gut kann, lies doch einfach mal in der nächsten Sitzung §80 vor, da steht doch was eure Aufgaben sind, auch die Cheftreuen haben sich daran zu halten, oder fahren die bei Rot über die Ampel nur weils der Chef sagt? Ich drücke die Daumen und haltet durch!

P
Petrus

30.10.2009 um 14:25 Uhr

Tarifvertrag -> Gewerkschaft -> ein Anruf hat noch nie geschadet! §31 BetrVG ist auch eine Möglichkeit, die eure beiden "U-Boote" wohl schwerlich verhindern können...

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einerfüralle

30.10.2009 um 16:03 Uhr

Unser Vorsitzender ist wohl regelmäßig bei der IG Metall laut eigener Aussage. Das mit dem §31 ist eine gute Idee die werde ich mal unter 4 Augen mit dem Vorsitzenden besprechen, danke für den Tip! MfG einerfüralle

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tabularasa

30.10.2009 um 19:49 Uhr

Hallo einerfüralle,

die Arbeitet eines Betriebsrates ist von sehr hoher Verantwortung geprägt. Er sollte darüber hinaus auch die Kraft und eine gewisse Art von Idealismus mitbringen um die ihm gestellte Aufgabe zu bewältigen. Die Hoffnung durch Neuwahlen eine andere Situation vorzufinden ist sicherlich der falsche Weg. Ihr müßt euch unbedingt schulen lassen. Nur wer die gesetzlichen und tariflichen Grundvoraussetzungen mitbringt hat eine Chance. Alle anderen bezahlen sehr viel Lehrgeld. Das geht letztendlich zu Lasten der Belegschaft.

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