Hallo liebe Kollegen,

ich habe folgendes Problem.

Ein AN möchte gern einen Aufhebungsvertrag vom AG, da er bei einer anderen Firma einen Arbeitsvertrag unterschreiben will.

Der AG hat aufgrund fehlender Manpower und Überlastung der restlichen MA diesem Wunsch nicht entsprochen.

Gibt es dort die Möglichkeit einer Gleichbehandlung, wenn andere AN vor Monaten sofort aus dem Vetrag gelassen wurden? Ich denke nicht aber wissen wäre besser.

Wenn der Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, kann der AN aufgrund des § 626 BGB fristlos kündigen? Wie stehen seine Chancen.

Aufhebungsverträge iniziiert durch den AN sind Individualrecht und nichts für den BR --> Stimmt das?


Danke für die Information.