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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigen eines BR-Mitgliedes durch den AG

S
Schorsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, unser Arbeitgeber möchte evtl. ein unbequemes BR-Mitglied "kündigen". Hat jemand von euch Erfahrungen oder fundiertes Wissen was dies anbetrifft? Welche Möglichkeiten hat ein AG in solcher Situation?

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Community-Antworten (4)

P
pfeilenbogen

04.10.2010 um 21:09 Uhr

§ 103 BetrVG und § 15 Kündigungschutzgesetz lesen und handeln!! Ach ja schon einmal nach einem guten Anwalt Ausschau halten!

F
fortuna

04.10.2010 um 22:01 Uhr

@Schorsch, §103 Abs.(2) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist der betroffene Arbeitnehmer Beteiligter.

Es müssen schon sehr trifftige Gründe sein.

C
carmen

05.10.2010 um 01:02 Uhr

@Schorsch

Bist du der Verbündete des Chefs und sucht ihr möglichkeiten ? Meist sind die Unbequemen BRs die guten und deshalb haben die Kündigungsschutz gegen dem AG . Bietet ihn doch an seine gesamte Amtszeit + Nachwirkenden Kündigungsschutz gegen Bezahlung freizustellen + 5 Monatsgehälter für jedes Arbeitsjahr im Betrieb, vieleicht werdet ihr ihn dann los. Oder hat sich der AG gedacht er geht zum Arbeitsgericht und sagt der BR ist unbequem .

Interessant wird dann was der Arbeitsrichter antwortet(Ich kann mir das vorstellen ).

G
Gustl

05.10.2010 um 09:08 Uhr

@Schorsch: \"Welche Möglichkeiten hat ein AG in solcher Situation?\" Aus dieser Fragestellung lese ich, dass ihr FÜR die AG-Seite die Vorteile wissen wollt. Mit Erlaubnis korrigiere ich euch mal: \"Welchen Schutz können wir unserm BR-Kollegen geben?\"--> Antwort:siehe Mail von Carmen. Zu eurer Verteidigung: Falls dieser \"unbequeme\" BR einen geschlagen hat, geklaut oder Sonstiges sich zur Schuld anlastet, so habt natürlich ihr Recht. ;-/

Gruß, da Gustl (BRV)

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