Erstellt am 04.10.2010 um 13:23 Uhr von jazzman
Hallo,
die Fahrtkosten die durch die Sitzung enstehen muss der AG übernehmen.
Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit. Betriebsräte dürfen durch Ihre Tätigkeit keine nachteile enstehen.
Gruß
Jazzman
Erstellt am 04.10.2010 um 14:21 Uhr von wahlvst
jazzman
üßberlege Dir Deine Antwort doch noch einmal und schaue vielleicht auch im Web zur Rechtsprechung betreffend dieses Themas nach.
Denn, entscheidend für die Frage der Erstattung sind die Pkte.
....außerhalb der Arbeitszeit
....außerhalb des Regelarbeitsplatzes
Auszug aus BAG Beschluss:
Zur Erstattung von Reisekosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, wenn das Betriebsratsmitglied den Betrieb ausschließlich wegen der Wahrnehmung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben aufsuchen musste. Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Arbeitspflicht nachzukommen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit als Betriebsrat entstanden sind.
Erstellt am 04.10.2010 um 15:49 Uhr von jazzman
Wahlvst,
habe überlegt.
Ich komme zu dem Schluss das der BR wenn er an einer BR-Sitzung ausserhalb des Arbeitsplatzes fährt seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und Pflichten nachkommt durch die ihm zusätzliche kosten durch die Fahrt enstehen die der AG zu tragen hat. Die Fahrtzeit ist zur erfüllung seiner Pflichten notwendig also auch Arbeitszeit anders als bei Dienstreisen. Fahrten zu Veranstaltungen zur erfüllung seiner Betriebsratstätigkeit ist Arbeitszeit oder lieg ich da ganz falsch? Diese Zeiten werden anders als Bei Dienstreisen bezahlt.
Gruß
Jazzman
Erstellt am 04.10.2010 um 16:02 Uhr von wahlvst
jazzman
Aus welcher Glaskugel hast Du die Tatsache "außerhalb der Arbeitszeit" hier? IInonameII schreibt davon nichts.
Auch kann man nicht erkennen, dass es außerhalb des Arbeitsortes ist, denn wir kennen die ArbV nicht, wissen also nicht ob dort ein ganz bestimmter Arbeitsort/Straße enthalten ist. Also nicht der § 106 GewO greift. Vielleicht haben sie auch wchselnde Arbeitsorte in den Betriebsteilen.
Sonst ggf. ÖPN-Kosten.
Wenn die BR-Sitzung nicht die volle tägl. Arbeitszeit umfasst, müssten die Koll. sogar nich zur Arbeitstelle.
Erstellt am 05.10.2010 um 07:13 Uhr von IInonameII
also, es ist so, dass im ArbV nicht die genauen Einsatzorte stehen, sondern nur die Firma als Arbeitgeber, der Einsatzort wechselt aber nicht, sondern ist in der Regel immer gleich. Es geht um die BR-Mitglieder, die in der Nähe ihres Einsatzortes wohnen, zur Sitzung aber etwas weiter in die Stadt fahren müssen. Hier etnstehen Kosten, die sie sonst nicht hätten, auch ist der Arbeitsweg dann entsprechend länger. Es gibt auch keine festen Arbeitszeiten, die MA werden so eingesetzt wie es in dem jeweiligem Einsatzort gebraucht wird, es kann also sein, dass die Zeiten sich wöchentlich ändern und sie mal nach der Sitzung zurück zu ihrem Einsatzort fahren oder eben nach Hause.
Erstellt am 05.10.2010 um 09:34 Uhr von jazzman
Hallo,
also ist es so wie ich es geschrieben habe. Durch den Ort der Sitzung entsteht ein Zeitaufwand für den Weg mit zusätzlichen Kosten die der AG zu tragen hat. Ich sage nicht das die Wegzeit Mehrarbeit ist sondern nur das sie zur Arbeitszeit dr BR`s gehört.
Gruß
Jazzman