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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrtkosten

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hier mal wieder eine Frage zum Thema Fahrtkosten: einmal wöchentlich Sitzung an einem zentralem Ort in der Stadtmitte: wenn der Fahrtweg zum Sitzungsort weiter ist, als zur Arbeitsstätte (verschiedene Arbeitsorte in der ganzen Stadt und einige BR-Mitglieder wohnen direkt neben ihrem Arbeitsplatz), bekommen die BR-Mitglieder dann ihre Fahrtkosten zur Sitzung und zurück nach Hause (wenn sie danach also nicht wieder zu ihrem Arbeitsplatz fahren) bezahlt und gilt der Weg dann als Arbeitszeit? vielen Dank und viele Grüße

1.91906

Community-Antworten (6)

J
jazzman

04.10.2010 um 15:23 Uhr

Hallo, die Fahrtkosten die durch die Sitzung enstehen muss der AG übernehmen. Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit. Betriebsräte dürfen durch Ihre Tätigkeit keine nachteile enstehen.

Gruß Jazzman

W
wahlvst

04.10.2010 um 16:21 Uhr

jazzman

üßberlege Dir Deine Antwort doch noch einmal und schaue vielleicht auch im Web zur Rechtsprechung betreffend dieses Themas nach.

Denn, entscheidend für die Frage der Erstattung sind die Pkte.

....außerhalb der Arbeitszeit ....außerhalb des Regelarbeitsplatzes

Auszug aus BAG Beschluss: Zur Erstattung von Reisekosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Betrieb ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, wenn das Betriebsratsmitglied den Betrieb ausschließlich wegen der Wahrnehmung erforderlicher betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben aufsuchen musste. Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Arbeitspflicht nachzukommen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit als Betriebsrat entstanden sind.

J
jazzman

04.10.2010 um 17:49 Uhr

Wahlvst, habe überlegt. Ich komme zu dem Schluss das der BR wenn er an einer BR-Sitzung ausserhalb des Arbeitsplatzes fährt seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und Pflichten nachkommt durch die ihm zusätzliche kosten durch die Fahrt enstehen die der AG zu tragen hat. Die Fahrtzeit ist zur erfüllung seiner Pflichten notwendig also auch Arbeitszeit anders als bei Dienstreisen. Fahrten zu Veranstaltungen zur erfüllung seiner Betriebsratstätigkeit ist Arbeitszeit oder lieg ich da ganz falsch? Diese Zeiten werden anders als Bei Dienstreisen bezahlt. Gruß Jazzman

W
wahlvst

04.10.2010 um 18:02 Uhr

jazzman

Aus welcher Glaskugel hast Du die Tatsache "außerhalb der Arbeitszeit" hier? IInonameII schreibt davon nichts.

Auch kann man nicht erkennen, dass es außerhalb des Arbeitsortes ist, denn wir kennen die ArbV nicht, wissen also nicht ob dort ein ganz bestimmter Arbeitsort/Straße enthalten ist. Also nicht der § 106 GewO greift. Vielleicht haben sie auch wchselnde Arbeitsorte in den Betriebsteilen.

Sonst ggf. ÖPN-Kosten.

Wenn die BR-Sitzung nicht die volle tägl. Arbeitszeit umfasst, müssten die Koll. sogar nich zur Arbeitstelle.

I
IInonameII

05.10.2010 um 09:13 Uhr

also, es ist so, dass im ArbV nicht die genauen Einsatzorte stehen, sondern nur die Firma als Arbeitgeber, der Einsatzort wechselt aber nicht, sondern ist in der Regel immer gleich. Es geht um die BR-Mitglieder, die in der Nähe ihres Einsatzortes wohnen, zur Sitzung aber etwas weiter in die Stadt fahren müssen. Hier etnstehen Kosten, die sie sonst nicht hätten, auch ist der Arbeitsweg dann entsprechend länger. Es gibt auch keine festen Arbeitszeiten, die MA werden so eingesetzt wie es in dem jeweiligem Einsatzort gebraucht wird, es kann also sein, dass die Zeiten sich wöchentlich ändern und sie mal nach der Sitzung zurück zu ihrem Einsatzort fahren oder eben nach Hause.

J
jazzman

05.10.2010 um 11:34 Uhr

Hallo, also ist es so wie ich es geschrieben habe. Durch den Ort der Sitzung entsteht ein Zeitaufwand für den Weg mit zusätzlichen Kosten die der AG zu tragen hat. Ich sage nicht das die Wegzeit Mehrarbeit ist sondern nur das sie zur Arbeitszeit dr BR`s gehört. Gruß Jazzman

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