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Gemeinsamer Betrieb JA/NEIn

S
seagarden
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich bräuchte da mal ein wenig hilfe.

Ich bin BR- Mitglied von einem Dienstleistungsunternehmen 487 MA. Wir haben eine Tochterunternehmen die hat so 170 MA. Unser GF-Führer ist auch Gf-Führer in der Tochter. Unser Betriebsleiter ist auch betriebsleiter in der Tochter. Die Diensteinteiler Teilen die Dienste in beiden Unternehmen ein. Die Abrechnungen werden auch für beide Unternehmen bei der Mutter gemacht.

Beide Unternehmen haben auch einen Betriebsrat. Wir haben 11 BR Und die Tochter einen 7 Köpfigen BR.

Dieses wurde auch innerhalb von 2 Monaten so entschieden.

Meine Frage wäre. Ist dass nicht ein gemeinsamer Betrieb. Müsste es nicht einen Gemeinsamen Betiebsrat geben. Eventuell müüste auch ein Aufsichtsrat nach dem Drittelb.G gegründet werden ODER?

Wenn Ihr mir hierbei helfen könntet wäre ich Super Glücklich

DAnke

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

04.10.2010 um 10:04 Uhr

seagarden, die Fragen die beantwortet werden müssten um den Tatbestand des gemeinsamen Betriebes feststellen zu können: Wurde die Organisation nach der Trennung geändert? Wo finden die sozialen und personellen Entscheidungen statt? Däubler in RN 67 unter § 1: "...Ob und wo der einheitliche Leitungsapparat vorhanden ist, hängt maßgeblich wiederum davon ab, wo die Entscheidungen in den sozialen und personellen Angelegenheiten (nicht auch den wirtschaftlichen Angelegenheiten, vgl. BAG 29. 1. 87, AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972) getroffen werden..."

Wenn zwar die Gleichen entscheiden, aber auch in beiden Firmen GL sind, spricht das nicht für einen einheitlichen Leitungsapperat. Solltet Ihr BR Euch eini sein, lieber einen gemeinsamen BR haben zu wollen, könnt Ihr eine BV dazu abschließen (§ 3 BetrVG) oder den gemeinsamen Betrieb rechtlich prüfen lassen.

P
Petrus

04.10.2010 um 14:53 Uhr

Neben dem "gemeinsamen Betrieb" solltet ihr klären, ob ihr nicht einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gründen müsst bzw. könnt.

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