Räumlichkeiten für Sitzungen
Hallo Kolleginnen und Kollegen, kann der Arbeitgeber bestimmen wo die BR Sitzungen stattfinden? Welche Voraussetzungen müssen die Räumlichkeiten haben? Gruß aus Bremerhaven
Community-Antworten (1)
02.10.2010 um 16:03 Uhr
@Bepateam Das zur Verfügungstellen von Räumlichkeiten zur Betriebsratssitzung oder auch Betriebsratsarbeit für ergibt sich aus §40 BetrVG. Grundsätzlich muß der AG erst mal einen Raum zuweisen. Der BR ist jedoch nicht daran gehalten alles einfach so hin zu nehmen. Hier mal ein interessantes Urteil dazu. http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2003/kammer3/3tabv79_03.pdf Das mußt Du Kopieren und einfügen.
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