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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Räumlichkeiten - wie groß muss das (beheizte?)BR-Büro mindestens sein?

T
timeplanet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, sind seit diesem Frühjahr ein BR aus 7 Mitgliedern. Halten zwar die Sitzungen im Konferenzzimmer ab, wenn dies jedoch besetzt ist, müssen wir auf Wanderschaft gehen. Unser Büro das man uns in einem unbewohnten Altbau weitab der Produktion zur verfügung gestellt hat beträgt nur 2 x 2,5 m und können dort nur schreibarbeiten tätigen. Nun haben wir im Werk Umgebaut und es stehen neue leere Räumlichkeiten zur Verfügung. Wir haben dem Chef mitgeteilt, dass unser Büro zu klein ist und wir von Planungen der neuen Räume keine Information erhalten haben und somit einen unserer Größe angepaßten Raum benötigen. Nun befürchten wir, dass er uns zwar einen größeren Raum gibt, aber halt nur in dem unbewohnten, unbeheizten Altbau. Kann er das?

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Community-Antworten (2)

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Biggy

29.09.2005 um 12:43 Uhr

Hallo timeplanet Rechtsgrundlage: § 40 Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Betriebsratsarbeit und muß dem Betriebsrat die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel zur Verfügung stellen: Räume Sächliche Mittel, z.B. Büroeinrichtung, Büromaterial, Fachbücher, Zeitschriften usw. Informations- und Kommunikationstechnik und Büropersonal Umfang und Qualität der Ausstattung richten sich nach der Größe des Betriebsrats dem im Betrieb üblichen Standard. Was sagt uns das: Hat euer AG ein unbeheiztes Büro, oder einen Raum der gerademal 2X2,5m groß ist. Wehrt euch, euer AG kann nur solange so mit euch umspringen wie ihr euch das gefallen lässt. Wenn ihr noch keine Erfahrung habt dann lasst euch von eurer Gewerkschaft beraten. Gruß Biggy

E
edelweis

29.09.2005 um 13:11 Uhr

Hallo timeplanet, im wesentlichen schließe ich mich Biggy an. Wehrt Euch. Es gibt auch eine Menge Urteile dazu. Auch zur Entfernung von der Produktion usw. Da musst DU mal etwas "googeln" oder s. Auf jeden Fall muss das Büro die Anforderungen an eine Arbeitsstätte erfüllen, d.h. m.E., dass auch die entsprechenden Temperaturen erreicht werden müssen. Dass der BR Hausrecht hat etc., ist Dir sicherlich bekannt. Glücklicherweise ist dies ein Problem, dass wir ausnahmsweise mit dem AG nicht haben. Aber nach meinen Infos wird immer wieder versucht, den BR in "Besenkammern" etc.abzuschieben. Also Wehrt Euch!

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