Hallo pfeilenbogen, Saxonia, Raabe, der alte heini und sonstige Wissende,

jetzt habe ich eine Frage, zu der ich nicht die richtigen Antworten finde:

Wo ist die Regelung zu finden, oder wie lautet sie, wenn sich ein ordentliches BRM zum Zeitpunkt der BRS beruflich im Ausland befindet?
Gilt dieser Zustand dann als entschuldigt oder nicht, wenn er an der BRS nicht teilnimmt?

Daraus hoffe ich zu erfahren ob dann ein E-BRM zu laden ist.

Ich hoffe auf die richtige oder richtigen Antworten.

Gruß Moore