Hallo Kollegen,

in unseren Arbeitsverträgen steht folgender Absatz:

> Für das Arbeitsverhältnis gelten die für das Elektro-Handwerk jeweils allgemeinverbindlichen Bestimmungen
des Manteltarifvertrages
des Entgelttarifvertrages
sowie ggf. weiterer einschlägiger Tarifverträge
soweit nicht nachfolgend zulässigerweise etwas anderes bestimmt ist.

Arbeitsvergütung
Der Arbeitnehmer erhält folgendes Bruttoarbeitsentgelt monatlich gemäß dem Tarifentgelt der Entgeldgruppe... <

Nach Auskunft unserer Geschäftsleitung lehnt sich das Unternehmen nur an den Tarifvertrag der CGM an. Aus diesem Grund will das Unternehmen dieses Jahr kein 13. Monatsgehalt auszahlen.

Im TV wäre je nach Betriebszugehörigkeit bis 40% eines Monatsgehalts festgeschrieben.

Wie ist denn hier die rechtliche Lage? Hat der Tarifvertrag Gültigkeit oder nicht?