Zu meiner gestrigen Frage habe ich nun folgenden Satz

== Viele vergessen aber auch, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei jeder Einstellung oder Versetzung ohnehin von sich aus den Lohn des betroffenen Arbeitnehmers mitteilen muss. ==

gefunden in dem IGM Doku

http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/lohnlisten.doc

Wie eingangs erwähnt finde ich dazu keine Grundlage - oder kann man das aus dem §80 übernehmen.