Mitteilung des Gehalts bei Neueinstellung (2)
Zu meiner gestrigen Frage habe ich nun folgenden Satz
== Viele vergessen aber auch, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei jeder Einstellung oder Versetzung ohnehin von sich aus den Lohn des betroffenen Arbeitnehmers mitteilen muss. ==
gefunden in dem IGM Doku
http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/lohnlisten.doc
Wie eingangs erwähnt finde ich dazu keine Grundlage - oder kann man das aus dem §80 übernehmen.
Community-Antworten (1)
01.10.2010 um 17:02 Uhr
Die IGM geht aber bei dieser Antwort davon aus dass es einen TV gibt
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