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Mitteilung des Gehalts bei Neueinstellung (2)

L
letzeburg
Jan 2018 bearbeitet

Zu meiner gestrigen Frage habe ich nun folgenden Satz

== Viele vergessen aber auch, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei jeder Einstellung oder Versetzung ohnehin von sich aus den Lohn des betroffenen Arbeitnehmers mitteilen muss. ==

gefunden in dem IGM Doku

http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/lohnlisten.doc

Wie eingangs erwähnt finde ich dazu keine Grundlage - oder kann man das aus dem §80 übernehmen.

80801

Community-Antworten (1)

H
HelmutK

01.10.2010 um 17:02 Uhr

Die IGM geht aber bei dieser Antwort davon aus dass es einen TV gibt

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