Verstoß gegen die Betriebsverfassung - Vorsitzender schließt Ersatzmitglieder aus
Hallo,
es gibt folgendes Problem im Betriebsrat:
Der Betriebsratvorsitzende lädt formal nicht gem. Betr.VG ein. Bei Krankheit und Urlaub (9 ordentliche Betriebsräte) werden die Ersatzmitglieder nicht eingeladen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass er und sein Stellvertreter dies bewusst bei 2 Ersatzmitgliedern machen. Der Betriebsratvorsitzende und sein Stellvertreter wurden von mir (BR- Ersatzmitglied) darauf angesprochen. Ersatzmitglieder sind immer im Haus, werden aber nicht geladen. Urlaubspläne der Betriebsräte sind bekannt, der BR-Vorsitzende macht aber weiter wie er will. Mein Gespräch hat nicht gefruchtet. Der Vorsitzende ist im Bezirksausschuss der Gewerkschaft.
Kann man die Sitzung ungeladen aufsuchen, wenn BR-Mitglieder fehlen.
Über eine verbindliche, rechtliche Vorgehensweise wäre ich persönlich sehr froh.
neungefaehrten
Community-Antworten (1)
01.10.2010 um 00:18 Uhr
Hilft Dir dies weiter? Kopieren und Einfügen http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793
Verwandte Themen
Gehalt im AT-Vertrag - lt. gültigen Tarifgruppen: Aushilftskraft
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, folgende Sachlage: XY wurde zu Anfang 2013 in ein befristetes Arbeitsverhältnis angestellt. Der Arbeitsvertrag trägt die Bezeichnung "AT-Vertrag". Wie im Gespräch dam
Ersatzmitglieder vorsätzlich getäuscht
ÄlterHallo. Bei uns im Betrieb (7er Gremium) wurden 3 Ersatzmitglieder zur Sitzung eingeladen. Die Ersatzmitglieder wurden gebeten nur bei zwei beschlüssen mit abzustimmen. Danach hat einer der Ersa
BR schließt BV die möglichen Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz darstellt
ÄlterIch bin SBV. Seit zwei Jahren kämpfe ich dafür, dass der BR ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung eines IT-Systems durchsetzt. Es geht um ein neues Software/IT-System, das der AG vor einem Jah
Schweigepflicht
ÄlterDIESES SCHREIBEN HABE ICH HEUTE VON MEINEN AGRBEITGEBER ERHALTEN BIN NEU IM BR KANN ICH DAS UNTERSCHREIBEN ODER BRICHT ES MIR DAS GENICK? BITTE UM RAT Ich bin heute von meinem Arbeitgeber über d
Zuschlag bei Teilzeit "regelmäße wöchentliche Arbeitszeit."
ÄlterHallo, unsere tarifliche wöchentliche Arbeitszeit ist 37 Stunden. Teilzeitbeschäftigten wird erst ein Überstunden oder Sonntagszuschlag gewährt wenn sie über diese 37 Stunden kommen. In unserem Tarifv