Hallo, bei uns wurde ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt, jetzt soll die Zeitkorrektur ausserhalb der Arbeitszeit statt finden. Ist das zulässig? Die Zeitkorrektur wird an einem PC gemacht. Wie wird es in anderen Firmen geregelt oder gibt es Gerichtsurteile? Der BR ist sich unsicher ob ein Fehler (z.B. habe mich vergessen nach der Pause zurück zumelden) nur ausserhalb der Arbeitszeit kontrolliert werden darf.