Hallo! Der Betriebsrat hat auf einer seiner Sizungen beschlossen, mich (Vorsitzender) zu 50% von meiner beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen. Nun haben wir in der Beschlussfassung kein konkretes Datum (ab wann die Freistellung in Kraft treten soll) festgelegt. - Wäre das aber absolut notwenig gewesen?
Oder reicht es, wenn wir in der Mitteilung an den Arbeitgeber angeben, das die Freistellung nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist (Einspruchszeit des Arbeitgebers) in Kraft treten soll???
Viele Grüße & vielen Dank!!