und noch einmal ich, sicherlich sind 60 kilometer kein hindernis. mit dem zug wäre ich 2 stunden unterwegs, ein auto steht mir nicht ständig zur verfügung. die sitzung beginnt bei uns um 11 uhr. das würde heißen um 6 uhr anfangen zu arbeiten um 9 uhr die station verlassen und ab zur sitzung, dennoch bin ich auch verpflichtet die station zu leiten, die visiten auszuarbeiten und alles zu koordinieren (aufnahme, verlegung und entlassung), ich denke mal in der heutigen personalsituation im krankenhaus wißt ihr sicherlich das es recht schwierig ist. würde es ausreichen wenn ich die nächste sitzung wahrnehme. hat der br dann immernoch das recht einen ausschluß bzw. eine umwandlung in ein ersatzmitglied zu beantragen? lg olli