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Ausschluß aus dem Betriebsrat bzw. Umwandlung als Ersatzmitglied

O
ollipierre
Jan 2018 bearbeitet

ich bin es nocheinmal, zum betriebsratmitglied bin ich letztes jahr im mai gewählt worden. im nov. 2009 hat man mir ein angebot gemacht eine leitende stellung auf einer station im krankenhaus zu übernehmen (befristet bis zum 31.12.2010 als ersatz für eine kollegin die im mutterschutz ist). die krankenhäuser befinden sich in einem umkreis von knapp 60 kilometer, das wußten auch die anderen betriebsratsmitglieder, aus diesem grund konnte ich nicht an alle sitzungen bzw. kaum daran teilnehmen. ab nächstes jahre wäre ich wieder in einem bereich wo es mir evtl. möglich ist an den sitzungen teilzunehmen. ich kann nicht verstehen das das eine verletzung meiner pflicht ist und kann auch nicht verstehen das ich dadurch ausgeschlossen werden kann. wie seht ihr diese situation? kann man mich ausschließen bzw. mich als ersatzmitglied umwandeln und wenn ja welche begründung muß man mir geben und wie läuft dies dann ab? besten dank bis später. der olli

96002

Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

30.09.2010 um 19:04 Uhr

@ollipierre

JA! es besteht eine Mandatspflicht!

von knapp 60 kilometer diese Strecke ist doch sehr leicht in kurzer zeit zu schaffen!

mich als ersatzmitglied umwandeln Nein, dass gibt es nicht! Man kann nicht sagen ich klinke mich einmal für eine Zeit aus.

Also, entweder das Mandat wahrnehmen oder Mandat endgültig niederlegen oder Ausschluss riskieren. Bei einnem Ausschluss erlicht auch sofort der bestehende besondere Kündigungsschutz.

und wie läuft dies dann ab? Ganz einfach, der Br beantrag gem. §23 wegen grober Pflichtverletzung beim ArbG den Auschluss.

N
nicoline

30.09.2010 um 19:17 Uhr

ollipierre, konnte ich nicht an alle sitzungen bzw. kaum daran teilnehmen. ich kann nicht verstehen das das eine verletzung meiner pflicht ist Das Ehrenamt des Betriebsrates hat Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung und das solltest Du wissen. Der AG und auch Du haben dafür zu sorgen, dass Du Dein Amt ausüben kannst und die Beschäftigten, die Dich gewählt haben, ein Recht darauf, dass Du Deinen betriebsrätlichen Pflichten nachkommst.

ab nächstes jahre wäre ich wieder in einem bereich wo es mir evtl. möglich ist an den sitzungen teilzunehmen. Auch hier eine Einschränkung.

kann man mich ausschließen Dazu habe ich Dir schon ziemlich ausführlich geschrieben.

bzw. mich als ersatzmitglied umwandeln NEIN, umwandeln kann man Dich nicht. Wenn Du ausgeschlossen werden solltest, kannst Du auch kein Ersatzmitglied mehr sein!

und wenn ja welche begründung muß man mir geben und wie läuft dies dann ab Man könnte Dir u.U. grobe Pflichtverletzung vorwerfen, aber der Ausschluss geht nur über ein Arbeitsgerichtsverfahren.

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