Erstellt am 30.09.2010 um 17:04 Uhr von pfeilenbogen
@ollipierre
JA! es besteht eine Mandatspflicht!
>> von knapp 60 kilometer
diese Strecke ist doch sehr leicht in kurzer zeit zu schaffen!
>> mich als ersatzmitglied umwandeln
Nein, dass gibt es nicht!
Man kann nicht sagen ich klinke mich einmal für eine Zeit aus.
Also, entweder das Mandat wahrnehmen oder Mandat endgültig niederlegen oder Ausschluss riskieren. Bei einnem Ausschluss erlicht auch sofort der bestehende besondere Kündigungsschutz.
>> und wie läuft dies dann ab?
Ganz einfach, der Br beantrag gem. §23 wegen grober Pflichtverletzung beim ArbG den Auschluss.
Erstellt am 30.09.2010 um 17:17 Uhr von nicoline
ollipierre,
*konnte ich nicht an alle sitzungen bzw. kaum daran teilnehmen.*
*ich kann nicht verstehen das das eine verletzung meiner pflicht ist*
Das Ehrenamt des Betriebsrates hat Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung und das solltest Du wissen. Der AG und auch Du haben dafür zu sorgen, dass Du Dein Amt ausüben kannst und die Beschäftigten, die Dich gewählt haben, ein Recht darauf, dass Du Deinen betriebsrätlichen Pflichten nachkommst.
*ab nächstes jahre wäre ich wieder in einem bereich wo es mir ****evtl.**** möglich ist an den sitzungen teilzunehmen.*
Auch hier eine Einschränkung.
*kann man mich ausschließen*
Dazu habe ich Dir schon ziemlich ausführlich geschrieben.
*bzw. mich als ersatzmitglied umwandeln*
NEIN, umwandeln kann man Dich nicht. Wenn Du ausgeschlossen werden solltest, kannst Du auch kein Ersatzmitglied mehr sein!
*und wenn ja welche begründung muß man mir geben und wie läuft dies dann ab*
Man könnte Dir u.U. grobe Pflichtverletzung vorwerfen, aber der Ausschluss geht nur über ein Arbeitsgerichtsverfahren.