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Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag mit dem Urlaubs-Weihnachtsgeld ?

E
Elvis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

man hat doch anteilsmässigen Anspruch oder ......

Danke !!!!

93203

Community-Antworten (3)

G
geploeg

30.09.2010 um 18:39 Uhr

hängt von der individuellen Situation ab, gell...........

N
nicoline

30.09.2010 um 19:01 Uhr

Hallo elvis, ein Aufhebungsvertrag bedeutet ja in der Regel, dass AN und AG sich AUßERHALB der geltenden Vorschriften auf etwas einigen, z.B. AN möchte ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Betrieb verlassen. Wenn der AG dem zustimmt, fordert er in der Regel etwas dafür. Ist es anders herum, möchte der AG sich, ohne Einhaltung der Fristen von einem AN trennen, kann der AN etwas fordern. Insofern stimmt genau, was geploeg sagt

M
Mainpower

30.09.2010 um 21:28 Uhr

Hallo, das kann der/die Betrffende doch alles im Aufhebungsvertrag regeln.

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