Erstellt am 30.09.2010 um 16:39 Uhr von geploeg
hängt von der individuellen Situation ab, gell...........
Erstellt am 30.09.2010 um 17:01 Uhr von nicoline
Hallo elvis,
ein Aufhebungsvertrag bedeutet ja in der Regel, dass AN und AG sich AUßERHALB der geltenden Vorschriften auf etwas einigen, z.B. AN möchte ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Betrieb verlassen. Wenn der AG dem zustimmt, fordert er in der Regel etwas dafür.
Ist es anders herum, möchte der AG sich, ohne Einhaltung der Fristen von einem AN trennen, kann der AN etwas fordern.
Insofern stimmt genau, was geploeg sagt
Erstellt am 30.09.2010 um 19:28 Uhr von mainpower
Hallo,
das kann der/die Betrffende doch alles im Aufhebungsvertrag regeln.