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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausschluß aus dem Betriebsrat

O
ollipierre
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit diesem Jahr zum zweiten Mal in unserem Betriebsrat gewählt worden. Unsere Sitzungen sind festgelegt auf alle zwei Wochen. Leider konnte ich bislang nicht an alle Sitzungen teilnehmen, da ich in einer leitenden Position bin und auch der Anfahrtswegs ziehmlich umständlich für mich zur Zeit ist. Ab Nov. beginne ich eine Ausbildung für ein Jahr die auch eine Schulzeit voraussieht von wöchentlich 2 Tage, auch hier wird es schwierig für mich an den Sitzungen teilnehmen zu können. Hat der Betriebsrat das Recht mich aus diesem auszuschließen?

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Community-Antworten (1)

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nicoline

29.09.2010 um 20:05 Uhr

ollipierre, Leider konnte ich bislang nicht an alle Sitzungen teilnehmen, da ich in einer leitenden Position bin und auch der Anfahrtswegs ziehmlich umständlich für mich zur Zeit ist. Wenn Du schon zum zweiten Mal gewählt bist, müsstest Du wissen, dass das kein echter Verhinderungsgrund ist und Dich mal ernsthaft fragen, warum Du Dich zur Wahl gestellt hast und wie das zukünftig denn laufen soll!

*Hat der Betriebsrat das Recht mich aus diesem auszuschließen? * Der Betriebsrat kann mehrheitlich beschließen, beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten zu beantragen. Und um festzustellen, ob es sich bei Dir um grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten handelt, solltest Du Dich mal mit der Kommentierung zu § 23 BetrVG beschäftigen.

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