Erstellt am 29.09.2010 um 18:05 Uhr von nicoline
ollipierre,
*Leider konnte ich bislang nicht an alle Sitzungen teilnehmen, da ich in einer leitenden Position bin und auch der Anfahrtswegs ziehmlich umständlich für mich zur Zeit ist.*
Wenn Du schon zum zweiten Mal gewählt bist, müsstest Du wissen, dass das kein echter Verhinderungsgrund ist und Dich mal ernsthaft fragen, warum Du Dich zur Wahl gestellt hast und wie das zukünftig denn laufen soll!
*Hat der Betriebsrat das Recht mich aus diesem auszuschließen? *
Der Betriebsrat kann mehrheitlich beschließen, beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten zu beantragen.
Und um festzustellen, ob es sich bei Dir um grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten handelt, solltest Du Dich mal mit der Kommentierung zu § 23 BetrVG beschäftigen.