Hallo Zusammen, ich habe eine Frage.

Wenn jemand einen befristeten Arbeitsvertrag hat, hat er doch vor Ablauf des Vertrages das Recht eine gewisse Zeit von seinem Arbeitgeber frei zu bekommen für evtl. Bewerbungsgespräche bei anderen Arbeitgebern. Wie viel Zeit steht ihm zu und muss er diese Zeiten bei seinem jetzigen Arbeitnehmer nachweisen. Wenn ja, in welcher Form.

Danke und Gruß caebr