Zeit für Bewerbungen
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage.
Wenn jemand einen befristeten Arbeitsvertrag hat, hat er doch vor Ablauf des Vertrages das Recht eine gewisse Zeit von seinem Arbeitgeber frei zu bekommen für evtl. Bewerbungsgespräche bei anderen Arbeitgebern. Wie viel Zeit steht ihm zu und muss er diese Zeiten bei seinem jetzigen Arbeitnehmer nachweisen. Wenn ja, in welcher Form.
Danke und Gruß caebr
Community-Antworten (1)
29.09.2010 um 18:46 Uhr
@caebr, der Anspruch richtet sich nach § 629 BGB. Hinsichtlich der konkreten Freistellungsmodalitäten ist § 315 BGB zu beachten.
Verwandte Themen
Warum alle Bewerbungen sichten?
ÄlterBei Einstellungen hat der AG dem BR sämtliche Bewerber vorzulegen, sofern dieser das will. Ganz generell interessiert mich, wo liegt der Nutzen für die Belegschaft den der Gesetzgeber hier wünscht
Umgehung des BR bei geplanter Neueinstellung
ÄlterDem BR wurde 2 Tage vor Erscheinen einer Anzeige eine Kopie gegeben zur Kenntnisnahme, wer/was gesucht wird. Die Anzeige wurde jedoch bis zum Erscheinen inhaltlich geändert ohne Info an BR. Nach 2 Mon
Aushilfe vs. interne Bewerbung?
ÄlterHi Leute, ich habe hier mal 'ne kleine Frage: vor kurzer Zeit haben wir ein paar Aushilfen angestellt, die unseren Leuten im Sekretariat bei "niederen" Tätigkeiten helfen sollten. Es ging darum, di
Bewerbungsunterlagen
ÄlterHallo in die Runde! Ich habe eine Frage zu den Bewerbungsunterlagen. Der AG soll dem BR eigentlich alle Bewerbungen und alle Bewerbungsunterlagen vorlegen. Der AG argumentiert damit, dass Bewerbunge
Bewerbungen - müssen dem BR alle Bewerbungen vorgelegt werden?
ÄlterUnsere Firma stellt in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz zur Verfügung und hat auch keine Stellenausschreibung, müssen uns trotzdem alle eingehenden Bewerbungen vorgelegt werden.