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Zeit für Bewerbungen

C
caebr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage.

Wenn jemand einen befristeten Arbeitsvertrag hat, hat er doch vor Ablauf des Vertrages das Recht eine gewisse Zeit von seinem Arbeitgeber frei zu bekommen für evtl. Bewerbungsgespräche bei anderen Arbeitgebern. Wie viel Zeit steht ihm zu und muss er diese Zeiten bei seinem jetzigen Arbeitnehmer nachweisen. Wenn ja, in welcher Form.

Danke und Gruß caebr

86401

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

29.09.2010 um 18:46 Uhr

@caebr, der Anspruch richtet sich nach § 629 BGB. Hinsichtlich der konkreten Freistellungsmodalitäten ist § 315 BGB zu beachten.

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