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Arbeitszeit des BR-Vorsitzenden

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich BR-Vorsitzender zu 2/3 freigestellt, 1/3 durch BR-Beschluss Gerätemanager.

Wir haben im Gremium meine Arbeitszeit von 6:00-14:00 Uhr festgelegt, damit ich täglich auch die Nachtschichtler erreichen kann. Spätschicht auch, da ich Regelmäßig vor 15:00 Uhr den Laden nicht verlasse.

Jetzt verlangt unser Chef, das meine AZ auf 8:00-16:00 Uhr verlegt wird. Folgende mail erhalten: bei der Durchsicht Ihres Stundenkontos ist mir aufgefallen, dass Sie

regelmäßig zwischen 5 und 5.30 Uhr anfangen zu arbeiten. Diese Arbeitsanfangszeit hat entscheidende Nachteile für den betrieblichen Ablauf, da Ihre regelmäßige Arbeitszeit dann bereits gegen 13.00 Uhr beendet ist. Auf diese Art und Weise haben kaum Begegnungszeiten mit Mitarbeitern, die erst um 14.00 Uhr kommen. Hier ist auch das Argument der Erreichbarkeit über Ihr Handy kein Ersatz für die physische Präsenz vor Ort. Auch für Rückfragen jedweder Natur (Anhörung, Anfragen der GL) etc. sind Sie zu normalen Arbeitzeiten regelmäßig nicht erreichbar.

Aufgrund der oben aufgeführten Argumente schlagen wir Ihnen eine regelmäßige Arbeitszeit beginnend ab 8.00 Uhr vor. Bitte setzen Sie Ihre neuen Arbeitszeiten ab dem 01.10.2010 um.

Dazu muß ich sagen, das ich nach Feierabende sowie im Urlaub bei Anrufen der GF sowie MA an mein Handy gehe. Frage: Hat der Chef zu bestimmen wann ich Anfange zu arbeiten ?

80001

Community-Antworten (1)

M
Mainpower

29.09.2010 um 14:03 Uhr

Hallo, trotz der Freistellung bist Du MA der Firma. Da Kannst Du deine Arbeitszeit nich einfach verlegen. Der AG hat ja auch einen begründeten Anspruch auf erreichbarkeit des BR. Die Nachtschichtler machen ja wohl auch mal Früh oder Spätschicht und sind dann zu erreichen. Ich würde versuchen mich mit dem AG zu einigen.

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