Erstellt am 29.09.2010 um 08:16 Uhr von PTNetty
Guten Morgen kanufahrer,
wenn der mail-Verkehr bei euch eine normale Art der Nachrichtenübermittlung darstellt, ja.
Entgegennahme der Anhörung ist dann aber die betriebsübliche Arbeitszeit, also gilt um 22:00 per mail raus nicht als zugestellt, wenn ihr nur bis 16:00 im Betrieb seid. Die Anhörungsfrist fängt mit Beginn (innerhalb) der betriebsüblichen Arbeitszeit an zu laufen.
Der zugehörige Beschluss des BR kann aber nicht (ausschließlich) zurück gemailt werden, der muss in Schriftform zugestellt werden.
Gruß
PT Netty