Anhörungen per mail
Wenn Anhörungen von HR/Personalabtelung per mail an den BR gesendet werden gelten diese dann auch rechtlich gesehen als zugestellt ?
Community-Antworten (1)
29.09.2010 um 10:16 Uhr
Guten Morgen kanufahrer,
wenn der mail-Verkehr bei euch eine normale Art der Nachrichtenübermittlung darstellt, ja.
Entgegennahme der Anhörung ist dann aber die betriebsübliche Arbeitszeit, also gilt um 22:00 per mail raus nicht als zugestellt, wenn ihr nur bis 16:00 im Betrieb seid. Die Anhörungsfrist fängt mit Beginn (innerhalb) der betriebsüblichen Arbeitszeit an zu laufen.
Der zugehörige Beschluss des BR kann aber nicht (ausschließlich) zurück gemailt werden, der muss in Schriftform zugestellt werden.
Gruß PT Netty
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