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Wiederherstellung geschlossener Abteilung

S
searchfor
Jan 2018 bearbeitet

Betrieb XY schließt eine Abteilung mit entsprechenden Konstquenzen. Im Laufe der Zeit wird aber eine Wiederherstellung der Abteilung nötig. Welche gesetzlichen / zeitlichen Regelungen gibt es?

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Community-Antworten (3)

S
sueton

28.09.2010 um 22:25 Uhr

Hallo Searchfor !

Für konkrete Antworten bräuchte man auch konkrete Infos;-) : !.Wie genau sehen die 'entsprechenden Konsequenzen'aus?-Entlassungen,Umsetzungen,gibt es KüSchutzklagen... 2.Wann war die Schließung bzw.was genau heißt 'im Laufe der Zeit'?

Auf jeden Fall wäre zu prüfen,ob hier nicht sogenannte 'Austauschkündigungen' zum Tragen kamen (www.austauschkuendigung.de)!

Grüsse,sueton

S
searchfor

28.09.2010 um 23:35 Uhr

Hallo sueton,

die Abteilung wurde vor zwei Jahren im Zuge einer Sanierungsmaßnahme aufgelöst. Dabei wurden fast alle MA, unter Berücksichtigung einens Sozialplanes, entlassen. Die, die blieben wurden in anderen Abteilungen untergebracht. Seit dem wurden diese MA jedoch sehr oft als "Notbesetzung" für anfallende Arbeiten eingesetzt, wie es sie in der aufgelösten Abteilung gab. Da aus dieser Notbesetzung seit ca. einem Jahr eine Dauerbesetzung geworden ist, überlegt unser AG die Abteilung offiziell wieder einzurichten und ggf. neue MA einzustellen. Ist soetwas möglich? Wenn ja, welche Gesetze greifen?

Vielen Dank vorab

S
sueton

29.09.2010 um 19:14 Uhr

Hallo Searchfor!

Sorry,ging gestern nicht mehr.

Also ob der AG eine Abteilung einrichtet oder nicht,ist sein Direktionsrecht.Da gibt es keine Gesetze für(mag man in Deutschland gar nicht glauben). Da es vor 2 Jahren einen Sozialplan gab,hoffe ich,daß Ihr auch dieses Jahr wieder einen BR gewählt habt.Da sind wir natürlich beim Thema Mitbestimmung.Wichtig scheint mir vor allem,daß die 'alten' Kollegen zu den - mindestens - gleichen Bedingungen dort weiter arbeiten und nicht mal soeben neue AV untergejubelt kriegen.

Grüsse,sueton

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