Wiederherstellung geschlossener Abteilung
Betrieb XY schließt eine Abteilung mit entsprechenden Konstquenzen. Im Laufe der Zeit wird aber eine Wiederherstellung der Abteilung nötig. Welche gesetzlichen / zeitlichen Regelungen gibt es?
Community-Antworten (3)
28.09.2010 um 22:25 Uhr
Hallo Searchfor !
Für konkrete Antworten bräuchte man auch konkrete Infos;-) : !.Wie genau sehen die 'entsprechenden Konsequenzen'aus?-Entlassungen,Umsetzungen,gibt es KüSchutzklagen... 2.Wann war die Schließung bzw.was genau heißt 'im Laufe der Zeit'?
Auf jeden Fall wäre zu prüfen,ob hier nicht sogenannte 'Austauschkündigungen' zum Tragen kamen (www.austauschkuendigung.de)!
Grüsse,sueton
28.09.2010 um 23:35 Uhr
Hallo sueton,
die Abteilung wurde vor zwei Jahren im Zuge einer Sanierungsmaßnahme aufgelöst. Dabei wurden fast alle MA, unter Berücksichtigung einens Sozialplanes, entlassen. Die, die blieben wurden in anderen Abteilungen untergebracht. Seit dem wurden diese MA jedoch sehr oft als "Notbesetzung" für anfallende Arbeiten eingesetzt, wie es sie in der aufgelösten Abteilung gab. Da aus dieser Notbesetzung seit ca. einem Jahr eine Dauerbesetzung geworden ist, überlegt unser AG die Abteilung offiziell wieder einzurichten und ggf. neue MA einzustellen. Ist soetwas möglich? Wenn ja, welche Gesetze greifen?
Vielen Dank vorab
29.09.2010 um 19:14 Uhr
Hallo Searchfor!
Sorry,ging gestern nicht mehr.
Also ob der AG eine Abteilung einrichtet oder nicht,ist sein Direktionsrecht.Da gibt es keine Gesetze für(mag man in Deutschland gar nicht glauben). Da es vor 2 Jahren einen Sozialplan gab,hoffe ich,daß Ihr auch dieses Jahr wieder einen BR gewählt habt.Da sind wir natürlich beim Thema Mitbestimmung.Wichtig scheint mir vor allem,daß die 'alten' Kollegen zu den - mindestens - gleichen Bedingungen dort weiter arbeiten und nicht mal soeben neue AV untergejubelt kriegen.
Grüsse,sueton
Verwandte Themen
Betriebsratsmitglied - und nun Versetzung...
ÄlterBrauche mal wieder eure Hilfe, diesmal geht es um mich. Bin BRM, AG plant Versetzung an andere Betriebsstätte... Momentan sitze ich auf einem Arbeitsplatz in einer Abteilung, in der ich eine Langz
Urlaubsanspruch anteilig
ÄlterHallo, folgende Frage zum Thema Urlaubsanspruch: Wir haben 2 Abteilungen: Abteilung A und Abteilung B Abteilung A hat 24 Urlaubstage - jedoch auf eine 6 Tage Woche verteilt. Abteilung B hat
Versetzung
ÄlterHallo, hab da mal eine Frage zu einer Versetzung: Ein Vorarbeiter geht auf Vaterschaftsurlaub für einen Monat. Jetzt wird ein neuer Vorarbeiter aus einer anderen Abteilung in der Abteilung zur Ve
Kamera Überwachung im Betrieb -wer hat bereits eine BV dazu?
ÄlterHallo `Betriebsräte, benötigen Bitte Eure Tips zu einer Betriebsvereinbarung. Folgendes: Unsere Firma (Neubau) möchte bzw. hat schon Kameras zwecks Diebstahls-Verhinderung bzw.Unbefugten Betret
Streik bei OT-Mitgliedschaft zulässig ?
ÄlterIst Streik bei OT-Mitgliedschaft des ArbGs zulässig? Jede auf Wiederherstellung der Tarifbindung gerich- tete Arbeitskampfmaßnahme wäre rechtswidrig und würde die Beteiligten zu Schadensersatz verp