Erstellt am 27.04.2005 um 06:43 Uhr von Frank B.
Wenn ihr in eurem Betrieb eine Abstimmung zum Streik gemacht habt und die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder dem Streik zustimmt, kann die Gewerkschaft einen Streik organisieren. Die OT Mitgliedschaft des AG´s heisst ja nicht, das die AN sich nicht tariflich binden können. Der Streik wird von der Gewerkschaft organisiert und die werden schon wissen ob sie´s dürfen oder nicht. Es spielt keine Rolle was euch der AG erzählt, das der gegen den Streik ist ist ja wohl klar!