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Streik bei OT-Mitgliedschaft zulässig ?

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Frank
Jan 2018 bearbeitet

Ist Streik bei OT-Mitgliedschaft des ArbGs zulässig? Jede auf Wiederherstellung der Tarifbindung gerich- tete Arbeitskampfmaßnahme wäre rechtswidrig und würde die Beteiligten zu Schadensersatz verpflichten, habe ich irgendwo gelesen.

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Community-Antworten (1)

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Frank B.

27.04.2005 um 08:43 Uhr

Wenn ihr in eurem Betrieb eine Abstimmung zum Streik gemacht habt und die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder dem Streik zustimmt, kann die Gewerkschaft einen Streik organisieren. Die OT Mitgliedschaft des AG´s heisst ja nicht, das die AN sich nicht tariflich binden können. Der Streik wird von der Gewerkschaft organisiert und die werden schon wissen ob sie´s dürfen oder nicht. Es spielt keine Rolle was euch der AG erzählt, das der gegen den Streik ist ist ja wohl klar!

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