Jede auf Wiederherstellung der Tarifbindung gerich-
tete Arbeitskampfmaßnahme wäre rechtswidrig und
würde die Beteiligten zu Schadensersatz verpflichten,
habe ich irgendwo gelesen.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebe ohne Tarifvertrag
Regelung der Arbeitsbedingungen