Ein Kollege kam auf den BR zu mit folgender Frage:
Ein ganzer Betrieb wurde mit den alten Arbeitsverträgen übernommen. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass 10 Stunden/Woche als regelmäßige Arbeitszeit gelten, jedoch entsprechend der Auftragslage erwartet wird, dass bis zu 40 Std./Woche gearbeitet werden, im Urlaubs- und Krankheitsfall aber nur die 10Std/Wo. angerechnet werden.
Sowohl BUrlG als auch EntgFG sehen jedoch vor, dass der Durchschnitt der letzten 3 Monate gezahlt werde.
Der AG hält am Arbeitsvertrag fest, da dieser persönlich vom Arbeitnehmer unterschrieben wurde.
1. Gibt es Rechtsprechungen, die diesen Fall klären? Wenn ja, welche?
2. Wie kann der BR den/die Mitarbeiter unterstützen?
Mit Dank für schnelle Antworten