Arbeitsvertrag vs. BV
Ich habe eine Frage zum Verhältnis Individualrecht versus BV. Konkret: Können Einzelvertragliche Regelungen durch einen Passus im Arbeitsvertrag aufgehoben werden, dass angestrebte BVs auch dann gegenüber der einzelvertraglichen Regelung Vorrang haben, wenn die einzelvertragliche Regelung günstiger ist?
Community-Antworten (4)
17.08.2009 um 16:42 Uhr
@solob nach meiner Kenntnis ist das rechtlich möglich; in den mir bekannten AV's ist das wie folgt vermerkt : "Die Parteien sind sich darüber einig, dass spätere Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge den Regelungen in diesem Vertrag oder anderen einzelvertraglichen Vereinbarungen auch dann vorgehen, wenn die vertragliche Regelung günstiger ist."
17.08.2009 um 18:08 Uhr
@Pfälzer, diese Klausel dürfte bei Gericht keinen Bestand haben.
17.08.2009 um 19:18 Uhr
@ solob
zwischen BV und einzelarbeitsvertrag gilt grundsätzlich das günstigkeitsprinzip (BAG 16.09.86)
falls zusätzlich ein tarifvertrag gilt, ist dies im § 4 Abs. 3 TVG festgelegt
die veränderung einzelvertraglicher abmachungen durch nachfolgende ungünstigere BV kann zulässig sein, wenn der arbeitsvertrag "betriebsvereinbarungsoffen" (BAG 12.8.82) begründet oder ausdrücklich auf die jeweils geltende BV (BAG 20.11.87) bezug genommen wurde
(Däubler § 77 BetrVG RN 19 und RN 20)
18.08.2009 um 09:31 Uhr
@ridgback du irrst dich
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