Erstellt am 28.02.2009 um 09:39 Uhr von paula
Ich sehe hier keinen Ansatz für § 23 BetrVG
Erstellt am 28.02.2009 um 10:30 Uhr von nicoline
@Heidiklum
ich schließe mich paula an. Hier ist Aufklärung der BRM und der Vorgesetzten wohl dringend nötig und evtl. auch ein sehr ernstes Gespräch mit beiden.
Ansonsten, wenn ihr Euch das antun wollt:
Die Rspr. des BAG berücksichtigt zu wenig den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wonach zur Wiederherstellung der betriebsverfassungsmäßigen Ordnung nicht sofort zum schärfsten Mittel gegriffen werden darf. Der Ausschluss aus dem Betriebsrat ist erst das letzte zur Verfügung stehende Sanktionsmittel. Aus diesem Grund ist in der Regel vor dem Ausschluss eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung geboten. Im Übrigen will die Vorschrift kein vergangenes Verhalten sanktionieren, sondern allein die Funktionsfähigkeit des BR und seine gesetzmäßige Arbeit für die Zukunft gewährleisten. Deshalb kommt es maßgebend auf eine Zukunftsprognose an, die an vergangenem Verhalten anknüpft, um die zukünftige Arbeit des BR zu sichern. Die nachträgliche Wiedergutmachung oder das glaubhafte Versprechen, sich in Zukunft anders zu verhalten, kann eine vergangene Pflichtverletzung zwar nicht beseitigt, mindert aber für die Zukunft ihr Gewicht.
Die betriebsverfassungsrechtliche »Abmahnung« enthält die Rüge, dass ein bestimmtes Verhalten eines BR-Mitglieds bzw. des gesamten Gremiums gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten verstößt und im Wiederholungsfall mit einem gerichtlichen Verfahren auf Ausschluss des Mitglieds bzw. Auflösung des gesamten BR zu rechnen sei. Individualrechtliche Konsequenzen sind damit nicht verbunden. Abmahnungsberechtigt sind alle Parteien, die auch das Verfahren nach Abs. 1 einleiten könnten, also neben dem AG eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder
_____ein Viertel der wahlberechtigten AN._____
Erstellt am 01.03.2009 um 11:17 Uhr von Heidiklum
Hallo nicoline,danke für deine Antwort.Wir würden auf jeden Fall die beiden BRM Abmahnen(die beiden BRM sind übrigens seit 4jahren schon BRM).Hättest du da vielleicht eine vorlage als schreiben?
Erstellt am 01.03.2009 um 13:26 Uhr von paula
statt sich selber zu zerfleischen sollte dieser BR seinen Job machen!