Erstellt am 28.09.2010 um 16:20 Uhr von pfeilenbogen
remalon
> der ag muss beim BR einen antrag zur arbeitstzeitverkürzung für festangestellte stellen
Woher hast Du denn dass????
Einen Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit, also Teilzeit stellt immer der AN beim AG. Der AG muss dann nur die MB des BR beachten, mehr nicht!
Der AG für leiharbeitnehmer, was ArbV-Fragen betrifft ist immer der Verleiher. Der Entleiher leiht sich bei Verleiher "nur" Man-Power für x-Stunden.
Fazit: Es scheit bei Dir einiges unklar zu sein
Sollest Du etwas anders, z.B. Kurzarbeit meinen, so musst du dieses auch so schreiben.
Erstellt am 28.09.2010 um 17:07 Uhr von remalon
hey,
also wie ist das denn geregelt mit einer verkürzung der arbeitszeit,wenn dies der arbeitgeber möchte?bzw einfach einem mitarbeiter sagt,er solle an einem bestimmten tag später kommen-in meinen augen wäre dies kurzarbeit(die beantragt wure,aber nie ihn anspruch genommen)!der arbeitgeber bezieht eh fast bei allen angelegenheiten den br nicht mit ein...sauladen!
Erstellt am 28.09.2010 um 17:24 Uhr von sueton
Hallo Remalon !
Existieren bei Euch denn Arbeitszeitkonten? Wenn nicht,kann der Kollege pünktlich erscheinen und seine Arbeitskraft anbieten.Schickt der AG ihn nach Hause,muß er diese Zeit trotzdem vergüten (sog. 'Annahmeverzug'). Es sollte aber schon klar sein,daß das alles irgendwann gerichtlich eskalieren wird,wenn Chef so wie von Dir beschrieben...
Ansonsten siehe Pfeilenbogen
Grüsse,sueton
Erstellt am 28.09.2010 um 19:52 Uhr von remalon
bei uns gibt es arbeitszeitkonten,aber es muss doch gewährleistet sein,dass man seine regelarbeitszeit einhalten kann,wenn keine kurzarbeit besteht!!!und kann man einen leiharbeiter an einem bestimmten tag einfach später kommen lassen???