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Ändern der täglichen Arbeitszeit

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Ferdinand
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

unser Arbeitgeber möchte die tägliche Arbeitszeit von 8h auf 10h erhöhen. Die aufgebauten Überstunden sollen nach festen Plänen abgebaut werden. Braucht man hier nur eine Zustimmung des Betriebsrats ? Oder müssen hierzu die Arbeitsverträge umgestellt werden ?

Mfg

1.09805

Community-Antworten (5)

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pitsieben

28.09.2010 um 09:16 Uhr

@ Ferdinand, Mitbestimmung des BR`s nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Der BR muss auch auf die gesundheitliche Belastung der Kollegen achten. Gibt es keinen Tarifvertrag?

U
Ulrik

28.09.2010 um 10:14 Uhr

Hi,

bei der AZ-Erhöhung seid ihr auf jeden Fall in der Mitbestimmung. Eine Umstellung der Verträge ist nicht notwendig. Schaut eurem AG nur bitte genau auf die Finger, wa das Abgelten der Zeit angeht. Vor allem auch unter dem Punkt Gesundheitsschutz (@pitsieben) und auch im Hinblick auf das ArbZG (durchschnittl. ArbZ von 8h muß in einem halben Jahr erreicht sein).

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nicoline

28.09.2010 um 17:13 Uhr

Ferdinand, Oder müssen hierzu die Arbeitsverträge umgestellt werden ? das kommt darauf an, was in den Arbeitsverträgen zu Arbeitszeit und Überstunden vereinbart ist. Steht dort: die wöchentliche Arbeitszeit beträgt xx Stunden, und zum Thema Überstunden oder Mehrarbeit gar nichts, muss der AN nicht mehr als diese vereinbarten Stunden leisten und es bräuchte eine Änderungskündigung, um dass zu ändern. Steht dort: die DURCHSCHNITTLICHE wöchentliche Arbeitszeit beträgt xx Stunden und der AN ist verpflichtet, bei betrieblicher Erfordernis, Mehrarbeit bzw. Überstunden zu leisten, muss an den Verträgen nichts geändert werden, aber der BR sollte gut überlegen, unter welchen Bedingungen er einer tgl. Arbeitszeiterhöhung zustimmt und für welchen Zeitraum!

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Ferdinand

28.09.2010 um 18:42 Uhr

Im Tarifvertrag steht es so:

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit ist grundsätzlich gleichmäßig auf alle Arbeitstage von mon-tags bis freitags zu verteilen. Dabei soll die regelmäßige Arbeitszeit täglich acht Stunden nicht überschreiten.
  2. Ist aus zwingenden betrieblichen Gründen eine ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit in der Woche oder Doppelwoche (bei drei- oder mehrschichtiger Arbeits-weise in einem Zeitraum von vier Wochen) notwendig, oder wenn an Samstagen regelmäßig gearbeitet werden soll, so ist dies durch Betriebsvereinbarung zu regeln.

Aber bei uns soll es ja zu einem festen Arbeitszeitmodell werden !

N
nicoline

28.09.2010 um 18:58 Uhr

Ferdinand, schon blöd, wenn man wichtige details immer erst nachträglich erfährt ;-((, aber ich hätte natürlich auch nach einem geltenden TV fragen können!

so ist dies durch Betriebsvereinbarung zu regeln.

Aber bei uns soll es ja zu einem festen Arbeitszeitmodell werden !

Tja, dann müßte Euch doch klar sein, was zu tun ist! Ohne BV läuft gar nichts und der AG muss dem BR die zwingenden, betrieblichen Gründe erstmal erklären. Arbeitszeit ist doch das größte MBR, welches der BR überhaupt hat, also, tobt Euch aus!

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