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Seminar Hotelkostenübernahme verweigert

M
Motivation
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Unser BR hat auf einer seiner letzten Sizungen beschlossen, mich (BR-Vorsitzender / Mitglied des Wirtschaftsausschuss) auf das Seminar "Arbeit im WirtschaftsausschussI" zu entsenden. Das Seminar soll in Dortmund stattfinden (4-8 Okt.). Der Arbeitgeber verweigert aber die Hotelkostenübernahme mit der Bergündung, dass die Entfernung von meinem Wohnort (Haltern) zum Seminarort ja ungefähr der Entfernung zu meinen Arbeitsplatz (Münster) entspricht und somit zumutbar ist. Hinweisen, dass aber auch ganz besonders die Zeit nach dem Seminar zum Schulungserfolg beiträgt, wurde mit großer Polemik beantwortet. Kann mir jemand sagen wie ich nun am besten weiter vorgehe, auf was ich mich berufen kann und das vielleicht auch bis zum Seminarbeginn (am 4.Okt.)

-> Die Schulung selber, "geht wohl in Ordnung"

Vielen Dank für Eure Hilfe!! ...und mal ein großes Lob an dieses Forum!!!!!!

1.11803

Community-Antworten (3)

W
wahlvst

27.09.2010 um 17:21 Uhr

Wende dich an den Seminarveranstallter der gibt die Hilfe/ Hiweise auf Rechtsprechung. Es gibt solche die besagt, auch dann hat as BRM Anrecht auf Übernahme der Übernachtungskosten, da ja die Gruppe der Seminarteilnehmer abends immer wieder sich nich zusammensetzt um das erlernte zu besprechen. Also auch dieses gehört somit zum Seminar.

lese aber auch einmal hier: http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=27082&keyword=&Nav=sortiert&Thema=7&qPage=8&Site=BR-Forum&Menue=show

wurde nämlich schon behandelt

R
rainerw

27.09.2010 um 17:58 Uhr

@Motivation Lies mal Was ich ein Stück weiter unter in Musha´s Betrag zum Thema der Kosten geschrieben habe.

M
Musha

28.09.2010 um 10:29 Uhr

Also das mit den Übernachtungskoste, ist auch schon mal vor gericht gewesen und passt auch zu deinem Fall. "Die tägliche An- und Abreise zu einem 40km entfernten Seminarort zum Zweck der Einsparung von Übernachtungskoste ist i.d.R unzumutbar (ArbG Bremen-Bremerhaven v. 31.5.07 - 10 BV 59/07) ....weiter heisst es.... Eine zusätzliche Übernachtung nach dem Seminar ist erforderlich, wenn es nicht zumutbar (längere Fahrzeit) ist, diekt nach Seminarende die Heimreise anzutreten. (ArbG Ulm v. 20.12.06 - 9 BV 5/06)

Das kannst du ja deinem AG ja mal auf den Tisch legen. Mal sehen was er dann noch sagt. Ich hoffe das ganze wird dir helfen.

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