Betriebsversammlung
Nach §43 BetrVG hat der BR 1 x pro Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen bzw. eine Abteilungsversammlung.
Das erscheint uns nur schwer umsetzbar. Wie gehen andere BR-Kollegen damit um?
Gibt es Alternativen? Z. B. Tätigkeitsbericht im Intranet o. ä.?
Nachtrag: Uns interessiert, wie viele BR-Kollegen §43 umsetzen. Wir halten es für fraglich, ob die Arbeitskollegen es zeitlich einrichten können/wollen, sich 1 x im Vierteljahr für 1,5 - 2 Stunden zu treffen. So viel passiert nicht im Vierteljahr. Es geht uns bei der Frage mehr um einen realistischen Praxisbezug als die Theorie (natürlich nehmen wir die BR-Aufgabe sehr ernst).
Community-Antworten (3)
27.09.2010 um 12:13 Uhr
Hallo,
Das erscheint uns nur schwer umsetzbar. Was ist hier schwer umsetzbar bitte??
Da kann der Betrieb noch so weit gestreut gestalltet sein oder sonst...! Ggf. ergibt sich lt. § 42 die Möglichkeit dieses als Abteilungsversammlung zu machen.
BR ist keine Wunschveranstalltung, das Gesetz, das BetrVG gibt auch dem BR Pflichten auf die er zu beachten hat. Ein Verstoß kann als Folge den § 23 auslösen. Dort einmal nachlesen. Die Folge wäre dann die Auflösung des BR durch das ArbG.
Soweit ide Alternativen.
Also, BetrVG beachten!!
27.09.2010 um 12:52 Uhr
starter, Ein Verstoß kann als Folge den § 23 auslösen. Hier sei das Wort KANN zu beachten und es würde dann bedeuten, dass 1/4 der wahlberechtigten AN, der AG oder die Gewerkschaft zum Arbeitsgericht ziehen muss, um zu beantragen, dass der BR aufgelöst wird.
pfeilenbogen, manchmal habe ich das Gefühl, dass der §23 für Dich der allerwichtigste im BetrVG ist. Und manchmal habe ich den Eindruck, Du hättest Deinen alten nick auch behalten können.
27.09.2010 um 13:14 Uhr
@starter
"Das erscheint uns nur schwer umsetzbar. Wie gehen andere BR-Kollegen damit um?"
So schwer ist das doch gar nicht. Anfang des Jahres werden die Termine für die quartalsmässigen Betriebsversammlungen vom BR festgelegt und beschlossen. Diese Termine werden dem AG mitgeteilt und dann legt der BR die Themen für die einzelnen Betriebsversammlungen inclusive eines "Rechenschaftenberichtes" fest.
@pfeilenbogen kannst du noch was anderes wie den §23 BetrVG gebetsmühlenartig in jeder Antwort zu erwähnen? Damit ist dem TE in den wenigsten Fällen geholfen..
Gruß Galaxy
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