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Änderungskündigung

D
DerNeuling
Jan 2018 bearbeitet

mein vater arbeitet bei einem sozialem eingetragenem verein seit 18jahren und soll nun schon zum x-ten mal eine änderungskündigung erhalten , wobei seine wochenstunden nun mehr von grade mal noch 25 auf 24 stunden gesenkt werden sollen ! natürlich aus betriebswirtschaftlichen gründen !!! da er schon mit den 25 h am existenzminimum steht wäre das ein sehr herber schlag für ihn . zumal er vor 18 jahren als vollzeitkraft begonnen hat und er in diversen änderungskündigungen immer weniger arbeiten sollte oder benötigt wurde. der verein hat laut internet 900 hauptamtliche und 700 ehrenamtliche beschäftigte . was kann ich ihm raten oder was kann sein betriebsrat tun ???

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Community-Antworten (1)

A
azrael

27.09.2010 um 06:58 Uhr

Er soll die Änderungskündigung unter Vorbehalt (oder nicht, dann ist er allerdings raus wenn er verliert) unterschreiben und sich anschließend einen Anwalt nehmen. Wenn der beschriebene Verein über die genannte Mitarbeiterzahl verfügt, ist so eine minimale Absenkung der Arbeitszeit nicht betriebswirtschaftlich (meiner Einschätzung nach!) relevant. Die Aussichten, ein Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen sind also nicht gering.

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