Schulungen aufgrund der DSGVO
Hallo!
Es geht um Schulungen zur DSGVO. In wie weit hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Die MA sollen an einer Schulung verpflichtet teilnehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass sie z.Bsp. mit Kundendaten im Sinne der DSGVO umgehen. Eine personenbezogene Auswertung über die Teilnahme ist angedacht. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht?
Die Schulung an sich finde ich ok. Allerdings habe ich Bauchschmerzen bei der Auswertung über die Teilnahme.
Danke für eine Antwort.
Shaggi
Community-Antworten (4)
15.05.2019 um 12:49 Uhr
"Eine personenbezogene Auswertung über die Teilnahme ist angedacht."- heisst jetzt was genau? Der ArbG schau sich die Teilnehmerliste an um zu sehen, ob es für eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern nochmal einen Ersatztermin geben sollte?
15.05.2019 um 12:53 Uhr
Die Schulung soll über eine E-Learning Plattform des externen Datenschutzbeauftragten erfolgen. In wie weit mit den "Nicht-Teilnehmen" umgegangen werden soll ist noch unklar.
15.05.2019 um 15:06 Uhr
Natürlich seid ihr im vollen Umfang in der Mitbestimmung. Deine Frage beinhaltet Mitbestimmungsrechte der §§ 87.1.6 , 96, 97und 98 BetrVG.
15.05.2019 um 15:19 Uhr
Super. Danke für die schnellen Antworten. 87.1.6 hatte ich auch gedacht. Eine leistungsbezogendes Verhalten lässte sich daraus ableiten.
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