W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungen aufgrund der DSGVO

S
Shaggi
Mai 2019 bearbeitet

Hallo!

Es geht um Schulungen zur DSGVO. In wie weit hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Die MA sollen an einer Schulung verpflichtet teilnehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass sie z.Bsp. mit Kundendaten im Sinne der DSGVO umgehen. Eine personenbezogene Auswertung über die Teilnahme ist angedacht. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht?

Die Schulung an sich finde ich ok. Allerdings habe ich Bauchschmerzen bei der Auswertung über die Teilnahme.

Danke für eine Antwort.

Shaggi

17504

Community-Antworten (4)

T
takkus

15.05.2019 um 12:49 Uhr

"Eine personenbezogene Auswertung über die Teilnahme ist angedacht."- heisst jetzt was genau? Der ArbG schau sich die Teilnehmerliste an um zu sehen, ob es für eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern nochmal einen Ersatztermin geben sollte?

S
Shaggi

15.05.2019 um 12:53 Uhr

Die Schulung soll über eine E-Learning Plattform des externen Datenschutzbeauftragten erfolgen. In wie weit mit den "Nicht-Teilnehmen" umgegangen werden soll ist noch unklar.

K
kratzbürste

15.05.2019 um 15:06 Uhr

Natürlich seid ihr im vollen Umfang in der Mitbestimmung. Deine Frage beinhaltet Mitbestimmungsrechte der §§ 87.1.6 , 96, 97und 98 BetrVG.

S
Shaggi

15.05.2019 um 15:19 Uhr

Super. Danke für die schnellen Antworten. 87.1.6 hatte ich auch gedacht. Eine leistungsbezogendes Verhalten lässte sich daraus ableiten.

Ihre Antwort